Property for sale Gran Canaria

Verwaltung der Grundsteuer

Viele Immobilieninvestoren, die in Spanien oder auf den Kanarischen Inseln kaufen, sind sich nicht bewusst, dass sie automatisch zur Zahlung der lokalen Steuern verpflichtet sind.

Mit meinem Team bin ich in der Lage, Ihnen bei der steuerlichen Verwaltung Ihrer Immobilie behilflich zu sein, sei es beim Kauf oder Verkauf oder bei der Erzielung von Einkünften aus Kurzzeitvermietungen für Nichteigentümer und Residenten auf Gran Canaria.

Wenn Sie Unterstützung bei der steuerlichen Verwaltung Ihrer Immobilie auf Gran Canaria suchen, ist mein Team für Sie da.
Wir sind erfahren in der persönlichen Beratung sowohl beim Kauf und Verkauf von Immobilien als auch bei Einkünften aus Kurzzeitvermietungen, sowohl für NICHT-ansässige als auch für ansässige Eigentümer auf der Insel.
Wenn es um die Grundsteuer auf Gran Canaria geht, ist es wichtig, die lokalen Steuergesetze und -vorschriften genau zu kennen.
Die lokalen Steuerbehörden müssen respektiert werden, und hier kann meine auf Steuerdienstleistungen spezialisierte Immobilienagentur eine große Hilfe sein.
Unsere ‚Real Estate Investors‘ Circle‘-Methode wurde entwickelt, um sicherzustellen, dass jede Immobilie steuerlich effizient verwaltet wird.
Mit unserer jahrelangen Erfahrung in der Verwaltung von Immobiliensteuern auf Gran Canaria können wir Ihnen optimale Lösungen anbieten, um die Steuerkosten zu minimieren und die Gewinne zu maximieren.
Verlassen Sie sich bei der Verwaltung Ihrer Grundsteuer auf uns und genießen Sie die Früchte Ihrer Investition ohne Sorgen.
Unser Ziel ist es, den Prozess für Sie einfach, sicher und bequem zu gestalten.
Entscheiden Sie sich für unser Team, wenn Sie kompetente Unterstützung bei der steuerlichen Verwaltung Ihrer Immobilie auf Gran Canaria benötigen.

Kontaktieren Sie uns noch heute für ein persönliches Beratungsgespräch.

Unsere Dienstleistungen zur Verwaltung der Grundsteuer auf Gran Canaria

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Nach der notariellen Urkunde befassen wir uns mit der Eintragung in das Grundbuch.
Das Grundbuch ist die Gesamtheit der Register, Urkunden und Dokumente, die für alle in einer bestimmten Katastralgemeinde gelegenen Grundstücke die Rechtsgeschichte der im Laufe der Jahre eingetretenen faktischen und rechtlichen Veränderungen aufzeichnen.

Wenn Sie auf den Kanarischen Inseln ein Haus aus zweiter Hand kaufen, zahlen Sie anstelle der I.G.I. die Steuer auf den Eigentumsübergang und die notariellen Urkunden (ITP und AJD) (Mehrwertsteuer auf den Kanarischen Inseln von 7%).
Diese wird von den spanischen autonomen Gemeinschaften verwaltet und variiert zwischen 6 % und 10 %, wobei der allgemeine Satz auf den Kanarischen Inseln 6,5 % des in der notariellen Urkunde angegebenen Wertes der Immobilie beträgt.

Die Municipal Plusvalìa, in Canaria Plusvalìa Comunal, ist die direkte Steuer auf den Wertzuwachs von städtischen Grundstücken (IIVTNU), die den Wertzuwachs von besagten Grundstücken besteuert und nach der Übertragung des Eigentums an den Grundstücken durch irgendeinen Titel oder die Einrichtung oder Übertragung eines realen Nutzungsrechts, das die Herrschaft über besagte Grundstücke einschränkt, erhoben wird.

Der Immobiliengewinn, Plusvalía Fiscal, ist der Gewinn, der nach dem Verkauf einer Immobilie erzielt wird, unter Berücksichtigung des Preises, zu dem sie gekauft wurde.
Verkäufer, ob natürliche oder juristische Personen, müssen diese Gewinne oder Kapitalerträge über die Einkommenssteuer oder die Körperschaftssteuer versteuern, je nachdem.

Viele Immobilieninvestoren, die in Spanien oder auf den Kanarischen Inseln kaufen, wissen nicht, dass sie im folgenden Jahr automatisch I.B.I. steuerpflichtig werden.
Kein Immobilienmakler wird Ihnen etwas sagen, aber Sie sollten wissen, dass die lokalen Steuerbehörden hier am besten respektiert werden.
Die I.B.I. ist das Pendant zu unserer IMU in Italien.
DieImpuesto sobre Bienes Inmuebles, einfach I.B.I. genannt, ist eine Steuer, die sowohl von Residenten als auch von Nicht-Residenten erhoben wird und alle 12 Monate oder halbjährlich zu zahlen ist.
Es handelt sich um eine lokale Steuer, die von der Gemeinde (Ajuntamiento) erhoben wird, in der sich Ihre Immobilie befindet, und die von Gemeinde zu Gemeinde variiert.
Sie wird auf der Grundlage des steuerpflichtigen Werts der Immobilie berechnet.

Die Basura ist einfach die Abfallsteuer.
Sie wird halbjährlich oder jährlich gezahlt

Die Impuesto sobre la Renta de no Residentes (IRNR) ist die Einkommenssteuer für alle, die nicht auf spanischem Staatsgebiet wohnen, aber Einkünfte aus Immobilien auf spanischem Staatsgebiet erzielt haben.
Die Frist für die Einreichung des Formulars 210 variiert je nach Art des Einkommens.
Die Fristen lauten also wie folgt:

  • Einkünfte aus der Veräußerung von Immobilien: Das Formular 210 muss innerhalb einer Frist von höchstens drei Monaten ab dem Datum der Übertragung der Immobilie eingereicht werden.
  • Unterstellte Einkünfte aus städtischen Immobilien (nicht vermietet): Wenn die Immobilie zu irgendeinem Zeitpunkt des Jahres leer steht, muss für diesen Zeitraum ein Formular 210 eingereicht werden.
    Die Erklärung muss in dem Kalenderjahr abgegeben werden, das auf das Datum des Zuflusses folgt.
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien: Die Einkünfte müssen mit dem Formular 210 in den ersten zwanzig Kalendertagen der Monate Januar, April, Juli und Oktober für Einkünfte erklärt werden, deren Anfalldatum in das vorangegangene Kalenderquartal fällt.

    Zusammengefasst

    Nicht in Spanien ansässige Ausländer, die eine Immobilie in Spanien besitzen, müssen die Erklärung für Nichtansässige jährlich über das MODELL 210 einreichen. Diese Erklärung wird normalerweise im Juni/Juli eines jeden Jahres abgegeben, abhängig von der Art des betreffenden Einkommens.

Das Formular 211 muss von allen natürlichen und juristischen Personen, ob ansässig oder nicht, eingereicht werden, die eine auf spanischem Staatsgebiet gelegene Immobilie von einer nicht in Spanien ansässigen Person erwerben.
Mit anderen Worten: Der Käufer der Immobilie ist derjenige, der verpflichtet ist, 3 % des Wertes des Immobilienerwerbs einzubehalten und der das Formular 211 bei der spanischen Steuerbehörde einreichen muss.
Der Käufer der Immobilie ist verpflichtet, dieses Dokument innerhalb eines Monats nach der notariellen Beurkundung bei der AEAT einzureichen.
Nach der Zahlung muss der Käufer dem NICHT-RESIDENTEN Verkäufer eine Kopie des Formulars 211 aushändigen, das als Zahlungsnachweis bei der Erklärung der Einkünfte aus der Übertragung der Immobilie dient.

Das Formular 030 muss von allen natürlichen Personen eingereicht werden, die verpflichtet sind, eine Eintragung in die Steuerzahlerzählung zu beantragen.
Sie müssen dieses Formular auch einreichen, um die Zuteilung der NIF zu beantragen, und zwar im Falle von Personen mit spanischer Staatsangehörigkeit oder Ausländern, die steuerliche Transaktionen durchführen müssen und nicht verpflichtet sind, die DNI zu erhalten.
Das Formular 030 wird auch verwendet, um eine Änderung der Steueradresse mitzuteilen, falls Sie als natürliche Person, die keine unternehmerische oder berufliche Tätigkeit ausübt und kein Einkommen erzielt, das dem Steuerabzug oder der Abschlagszahlung unterliegt, Ihre persönlichen Daten ändern müssen.

Das Modell 400 wurde mit einem klaren Ziel entworfen, nämlich eine Zählung der Unternehmer mit steuerlichem Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln zum Zwecke der Registrierung und Kontrolle für die Erhebung der G.I.C. (Mehrwertsteuer) zu erstellen.
Die I.G.I.C. wird jedoch direkt von der autonomen Regierung der Inseln verwaltet, weshalb die Steuerbehörde der Kanarischen Inseln das Formular 400 verwendet.
Sie müssen es vorlegen, wenn Sie Ihren Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln haben und ein Unternehmen oder ein Selbständiger sind, der mit der I.G.I.C. fakturiert. Auch wenn Sie nicht auf den Kanarischen Inseln ansässig sind, müssen Unternehmen, die über eine Betriebsstätte arbeiten, das Formular 400 vorlegen.

Das Formular 420 ist die Selbstauskunft, die Selbständige und Unternehmen mit Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln einreichen müssen.
Die I.G.I.C. (General Indirect Tax in the Canary Islands) ist die kanarische Steuer, die alle auf den Kanarischen Inseln ansässigen Selbstständigen alle drei Monate zahlen müssen.
Alle Selbstständigen und Unternehmen mit Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln, die Rechnungen für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen ausstellen müssen, sind verpflichtet, das I.G.I.-Formular 420 vorzulegen.
Sie müssen es auch dann vorlegen, wenn sie in dem betreffenden Quartal nicht tätig waren und unabhängig vom Ergebnis der Abrechnung.
Zu den Transaktionen gehören auch Käufe im Zusammenhang mit der Tätigkeit.
Das Formular 420 wird alle 3 Monate eingereicht: Januar, April, Juli, Oktober

Formular 425 ist eine summarische Steuererklärung (Formular 420) mit allen im Laufe des Jahres getätigten Transaktionen. Alle Selbständigen mit Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln müssen alle drei Monate eine Steuererklärung abgeben, die mit dem Formular 420 erstellt wird.
Das Formular 425 wird einmal im Jahr ausgefüllt und muss zwischen dem 1. und 30. Januar eines jeden Jahres eingereicht werden und wird zusammen mit der Steuererklärung eingereicht.

HIER IST MEINE GARANTIE FÜR PROFESSIONALITÄT

Ab dem 26. Oktober 2022 bin ich der erste und einzige italienische Immobilienmakler auf den 8 Kanarischen Inseln, der ordnungsgemäß mit der Nummer RAIC 0000049A im Register der Immobilienmakler eingetragen ist und für fünf Jahre gültig ist.

Sie können es unter gobiernodecanarias.org listado de agentes inmobiliarios registrado überprüfen

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Sie sind Immobilienbesitzer auf Gran Canaria oder möchten es werden? Fragen Sie uns nach Informationen dazu, beschreiben Sie uns Ihre Bedürfnisse und Wünsche und wir werden Sie über die beste Art und Weise beraten, Ihre Investition steuerlich zu verwalten.

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