STEUERERKLÄRUNG FÜR NICHT-ANSÄSSIGE AUF DEN KANARISCHEN INSELN
Einkommenserklärung für Nicht-Residenten auf den Kanarischen Inseln
SIE HABEN EINE IMMOBILIE AUF GRAN CANARIA UND SIND MIT IHRER STEUERERKLÄRUNG FÜR NICHT-RESIDENTEN IN VERZUG UND WISSEN NICHT, WIE SIE DAS PROBLEM LÖSEN KÖNNEN?
HABEN SIE KOMMUNIKATIONSPROBLEME, WEIL SIE KEIN SPANISCH SPRECHEN UND NICHT WISSEN, WIE SIE IHRE STEUERERKLÄRUNG EINREICHEN UND AN WEN SIE SICH WENDEN KÖNNEN?
Wir sind Experten für die Verwaltung der Grundsteuer auf Gran Canaria
GRUNDSTEUER AUF DEN KANARISCHEN INSELN FÜR NICHT-RESIDENTEN
Viele Immobilieninvestoren, die in Spanien oder auf den Kanarischen Inseln kaufen, sind sich nicht bewusst, dass sie automatisch zur Zahlung der lokalen Steuern verpflichtet sind.
Wenn Sie Unterstützung bei der steuerlichen Verwaltung Ihrer Immobilie auf Gran Canaria suchen, sind wir für Sie da.
Wir kümmern uns um alles, Sie müssen uns nur alle angeforderten Unterlagen per E-Mail zusenden.
Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen, das Problem zu lösen, bevor die Steuerbehörde von Canaria es für Sie löst!
Die Impuesto sobre la Renta de no Residentes (IRNR) ist die Einkommenssteuer für alle, die nicht auf spanischem Staatsgebiet wohnen, aber Einkünfte aus Immobilien auf spanischem Staatsgebiet erzielt haben.
WANN SIE IHRE STEUERERKLÄRUNG ABGEBEN MÜSSEN
WENN SIE EIN NICHT-RESIDENTER EIGENTÜMER SIND, DER IHRE IMMOBILIE AN REISENDE ODER RESIDENTEN VERMIETET (die sie an Dritte vermieten)
Mieteinnahmen, d.h. aus Kurzzeitvermietungen oder Langzeitvermietungen, wenn Sie nicht in Spanien ansässig sind, müssen in den ersten zwanzig Kalendertagen der Monate Januar, April, Juli und Oktober mit dem Formular 210 für Einkünfte erklärt werden, deren Anfalldatum in das vorhergehende Kalenderquartal fällt.
In diesem Fall müssen Sie auch das Formular 420 und das Formular 425 einreichen.
WENN SIE EIN NICHT-RESIDENTER EIGENTÜMER SIND, DER IHREN GRUNDSTÜCK ZUR PERSÖNLICHEN NUTZUNG VERWENDET (ohne es an Dritte zu vermieten)
Unterstellte Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen: Wenn die Immobilie zu irgendeinem Zeitpunkt des Jahres leer steht, muss das Formular 210 für diesen Zeitraum eingereicht werden.
Die Erklärung muss in dem Kalenderjahr abgegeben werden, das auf das Datum des Zuflusses folgt.
ERTRÄGE AUS DEM VERKAUF VON IMMOBILIEN
Das Formular 210 muss innerhalb von höchstens drei Monaten nach dem Datum der Übertragung der Immobilie eingereicht werden.
DIE NICHTERFÜLLUNG DER OBEN GENANNTEN STEUERLICHEN VERPFLICHTUNGEN KANN ZU 95% SANKTIONEN DURCH DIE STEUERBEHÖRDE FÜHREN
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