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Kategorie: vivienda vacacional

Ventanilla Única für Vivienda Vacacional: Was sie ist, wozu sie dient und warum sie ab 2025 obligatorisch ist

Negli ultimi anni, l’esplosione del mercato degli affitti turistici ha trasformato profondamente il panorama immobiliare in Spagna, in particolare nelle zone ad alta densità turistica come le Isole Canarie. Per rispondere a questa evoluzione, è nata una nuova piattaforma digitale: la Ventanilla Única Digital de Arrendamientos de Corta Duración. Ma cos’è esattamente? E perché è così importante?

🔍 Cos’è la Ventanilla Única?

La Ventanilla Única è un sistema digitale unificato, creato dal Ministero della Vivienda e dell’Agenda Urbana spagnolo, per raccogliere e centralizzare tutte le informazioni sugli affitti a breve termine – come le viviendas vacacionales, gli affitti turistici e quelli stagionali.

Non si tratta solo di un database: è uno strumento che coinvolge anche le Comunità Autonome, i Comuni, le piattaforme di affitto online (come Airbnb, Booking, ecc.) e i Registri della Proprietà.

🧭 Perché è stata creata?

La creazione della Ventanilla Única risponde a diverse esigenze urgenti:

  • Trasparenza nel settore turistico: con l’aumento degli affitti brevi, era sempre più difficile monitorare quante case venissero realmente affittate, in quali condizioni, e per quali scopi. La piattaforma porta ordine e visibilità.
  • Controllo dell’impatto sul mercato immobiliare: in molte città e isole, l’eccesso di vivienda vacacional ha ridotto l’offerta abitativa per i residenti. La Ventanilla permette di mappare e bilanciare meglio il mercato.
  • Conformità fiscale: centralizzando i dati, si può verificare che le attività turistiche dichiarino correttamente i redditi, contrastando l’evasione.
  • Tutela dei consumatori e degli standard di qualità: sapere quali alloggi sono registrati e legali offre maggiori garanzie agli utenti e permette alle autorità di intervenire dove ci sono abusi o rischi.
  • Risposta all’Unione Europea: la piattaforma risponde al Regolamento Europeo 2024/1028, che obbliga gli Stati membri a raccogliere e condividere dati affidabili sulle locazioni turistiche.

🎯 A cosa serve concretamente?

In termini pratici, la Ventanilla Única ha diversi obiettivi funzionali:

  • Centralizzare le informazioni su tutti gli alloggi destinati all’affitto breve.
  • Attribuire un numero identificativo univoco a ogni proprietà, per distinguerla in modo ufficiale.
  • Permettere alle autorità (locali, regionali e nazionali) di monitorare l’attività degli affitti turistici.
  • Offrire strumenti di controllo alle piattaforme online, che saranno obbligate a verificare che ogni annuncio sia registrato.
  • Garantire trasparenza agli utenti, mostrando se un alloggio è legalmente autorizzato.

🧩 Un sistema collaborativo

La Ventanilla Única non funziona da sola: è il risultato della collaborazione tra diversi livelli di governo e soggetti:

  • Il Ministero della Vivienda è l’ente promotore.
  • I Registratori della Proprietà attribuiscono i numeri di registrazione.
  • Le Comunità Autonome regolano i requisiti locali.
  • I Comuni possono integrare i dati nel proprio sistema urbanistico.
  • Le piattaforme digitali hanno l’obbligo di usare il numero ufficiale nei loro annunci.

📅 Quando entra in vigore?

La Ventanilla Única è attiva dal 2025, con un periodo di transizione. L’obbligo di conformarsi diventa effettivo dal 1° luglio 2025: da quella data in poi, tutti gli alloggi turistici dovranno essere correttamente registrati per poter operare legalmente.


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Se hai bisogno di registrare la tua vivienda vacacional nella Ventanilla Única o vuoi semplicemente capire meglio se sei in regola, contattaci senza impegno:

  • 📱 Spagna: +34 635 632 009
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💼 Ti seguiamo passo dopo passo: dalla consulenza iniziale alla registrazione completa, con professionalità, discrezione e conoscenza del territorio.
📊 Risparmia tempo, evita errori e metti al sicuro la tua attività: lascia che ci pensiamo noi.

VIVIENDAS VACACIONALES: ab 1. Juli ändert sich alles! Wer sich nicht daran hält, ist raus aus dem Markt

🛑 Nuova Legge Affitti Brevi in Spagna 2025

Dal 1° luglio cambia tutto. Chi non si adegua è fuori.

Il mercato delle case vacanze in Spagna non sarà più lo stesso.
Dal 1° luglio 2025, entra ufficialmente in vigore la legge più rigida e strutturata mai applicata al settore degli affitti brevi.

Parliamo del Real Decreto 1312/2024, nato per attuare il Regolamento Europeo 2024/1028.
Una rivoluzione che tocca ogni proprietario di immobili destinati a soggiorni brevi o turistici.
Che tu sia residente o non residente, non ci sono eccezioni.
Chi affitta senza adeguarsi sarà cancellato dalle piattaforme e sanzionato.

🚨 I 3 pilastri della nuova legge: Ventanilla Única, Registro de Alquileres, SES HOSPEDAJES

📌 1. Registro Único de Alquileres

Tutti gli immobili affittati a breve termine devono essere iscritti al Registro Unico.
Al termine della registrazione, riceverai un codice identificativo obbligatorio da inserire in ogni annuncio (Booking, Airbnb, Vrbo, ecc.).

👉 Senza questo numero, l’annuncio è illegale.
👉 Le piattaforme sono obbligate a rimuoverlo automaticamente.

📌 2. Ventanilla Única Digital

Non è un portale dove entri tu.
È il sistema digitale nazionale creato dal Governo spagnolo per controllare e incrociare i dati in tempo reale.

Controlla tutto:

  • Se l’immobile è registrato
  • Chi affitta
  • Dove e quando
  • Se il codice è corretto
  • Se rispetti la normativa

Il tuo annuncio, la tua attività e i tuoi dati fiscali saranno costantemente monitorati e incrociati con i dati delle piattaforme.
Un errore = fuori dal mercato.

📌 3. SES HOSPEDAJES – Il Grande Dimenticato

Sai quanti proprietari non ne hanno mai sentito parlare?

Il SES HOSPEDAJES è il portale regionale (nelle Canarie e in altre comunità autonome) dove vanno registrati tutti gli ospiti entro 24 ore dall’arrivo.

Non farlo significa:

  • Violazione della normativa su pubblica sicurezza
  • Multa salata
  • Possibile blocco dell’attività

È come una scheda alloggiati spagnola, ma digitale, obbligatoria e controllata.
Se lo ignori, ti stai scavando la fossa da solo.


❗ Le sanzioni: ti conviene?

La nuova normativa non perdona.
Ecco cosa rischi:

  • 💣 Annuncio senza numero di registro ➝ da 3.000 a 30.000 €
  • 💣 Dati falsi ➝ fino a 150.000 €
  • 💣 Affitto abusivo ➝ fino a 300.000 €
  • 💣 Rimozione immediata degli annunci
  • 💣 Perdita del diritto legale ad affittare

E le piattaforme?
Sono ora alleate del governo. Segnalano e bloccano.


⚖️ La gestione dell’immobile dovrà cambiare

Basta con i metodi casalinghi.
Chi si affida ancora alla "signora delle pulizie che fa tutto" o all’amico del cugino, sta giocando col fuoco.

La gestione professionale da oggi significa:

  • Contabilità ordinata
  • Fatture di ogni spesa: pulizia, manutenzione, Booking, Airbnb, ecc.
  • Ricevute bancarie o POS
  • Fattura fiscale all’ospite il giorno del check-out
  • Archiviazione di ogni documento
  • Dichiarazioni trimestrali (Modello 420 – IGIC)
  • Dichiarazione annuale (Modello 210 – redditi da non residente)

E se un giorno arriva un’ispezione?

Chi mostra i documenti è al sicuro. Chi non li ha, paga.


🤦‍♂️ Il problema? I proprietari ancora pensano che…

  • "Basta la licenza"
  • "Ci penso più avanti"
  • "Non mi controllano, io affitto poco"
  • "La pulizia la fa mia sorella"

❌ No. Basta.
Il settore è cambiato. La legge è chiara.
O sei dentro, oppure sei fuori.


💡 Ma c’è una notizia buona: questa è un’occasione

Chi lavora bene, vince.
La concorrenza abusiva sarà spazzata via.
Chi resta sul mercato è chi è in regola.

Risultato?

  • Meno concorrenza
  • Più richieste
  • Prezzi migliori
  • Clienti più selezionati
  • Turismo stabile tutto l’anno (soprattutto alle Canarie)

Gli hotel?
Stanno abbassando i prezzi per competere… ma non ce la fanno.

  • Hanno costi fissi alti
  • Meno flessibilità
  • Servizi impersonali
  • Strutture vecchie

Il turista oggi sceglie l’appartamento:

✅ Più spazio
✅ Più comfort
✅ Più privacy
✅ Ideale per over 50 con soldi e tempo


📞 Come risolvere tutto questo senza impazzire?

Io mi occupo di tutto:
✔️ Registrazione immobile
✔️ Richiesta codice ufficiale
✔️ Gestione ospiti e SES HOSPEDAJES
✔️ Gestione contabilità, fatture e dichiarazioni
✔️ Tutela fiscale per non residenti
✔️ Aggiornamenti continui su nuove normative

📩 Scrivimi oggi stesso.
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🔐 Riservatezza, precisione e risultati.

Chi si muove adesso, affitta senza pensieri.
Chi aspetta, sarà tagliato fuori.

DANIELE PICCOLI +34 635632009

Neues Gesetz über Ferienwohnungen 2025: Genehmigung von Eigentumswohnungen erforderlich

Neues Gesetz vom 3. April 2025 - Touristische Vermietungen und Investitionen auf Gran Canaria

Das neue Gesetz zur Kurzzeitvermietung: Was sich ab dem 3. April 2025 ändert

Was ist das Ley de Propiedad Horizontal?

Das Ley de Propiedad Horizontal (LPH) ist das spanische Gesetz, das das Zusammenleben in Wohnblocks und Mehrfamilienhäusern regelt. Es regelt die Rechte und Pflichten der Eigentümer, die Verwaltung der gemeinschaftlichen Teile, die Kosten der Eigentumswohnungen und in den letzten Jahren zunehmend auch dieNutzung der Immobilien für touristische Vermietungen.

Änderung vom 3. April 2025: Was besagt das neue Gesetz?

Am 3. April 2025 ist eine wichtige Änderung des LPH, Artikel 17.12, in Kraft getreten, die sich direkt auf Kurzzeitvermietungen auswirkt. Das Gesetz besagt Folgendes:

  • Um eine Wohnung als 'vivienda vacacional' in einem Gebäude mit horizontalen Eigentumsverhältnissen (Kondominium) zu nutzen, ist die Zustimmung von 60 % der Eigentümer erforderlich, die auch 60 % der Kondominiumsanteile vertreten.
  • Liegt eine solche Genehmigung nicht vor, kann die Gemeinschaft rechtliche Schritte einleiten, um die Tätigkeit zu unterbinden, mit einem Kündigungsverfahren und möglichen Sanktionen.

Ist das Gesetz rückwirkend?

Nein, das Gesetz ist NICHT rückwirkend. Das bedeutet, dass die bereits bestehenden vivienda vacacional-Lizenzen nicht betroffen sind, solange sie die zum Zeitpunkt ihrer Aktivierung geltenden kommunalen Vorschriften und Regelungen einhalten. Diejenigen, die bereits eine reguläre Lizenz haben , müssen sich keine Sorgen machen, es sei denn, es gibt schwerwiegende Verstöße oder berechtigte Proteste seitens der Gemeinde.

Wohngebiete: am stärksten von dem neuen Gesetz betroffen

Die Änderung vom 3. April wird vor allem Wohngebiete betreffen, d.h. solche, die als "städtisches Wohngebiet" und nicht als Tourismusgebiet ausgewiesen sind. Dies ist ein wichtiger Punkt, den viele ignorieren - oder schlimmer noch, absichtlich falsch darstellen.

Zu den Bereichen, die von der Gesetzgebung am meisten betroffen sein werden, gehören:

  • Las Palmas de Gran Canaria: Triana, Mesa y López, Siete Palmas und Arenales
  • Vecindario und El Doctoral
  • Telde, Arucas und Santa Brígida

Der Süden von Gran Canaria hingegen ist größtenteils als Touristengebiet eingestuft und unterliegt daher nicht diesem Gesetz. Gebiete wie Maspalomas, Playa del Inglés, Meloneras, Campo Internacional, Puerto Rico, Tauro und Patalavaca gelten nach wie vor als die sichersten und profitabelsten für Kurzzeitmieten.

Bei aller Transparenz sollte jedoch darauf hingewiesen werden, dass einige Komplexe im Süden im Laufe der Jahre von Touristen- in Wohngebiete umgewandelt wurden. Das bedeutet, dass Sie sich auch im Süden vor dem Kauf unbedingt über die städtische Klassifizierung informieren sollten.

Eine kleine gesunde Kontroverse: Desinformation und psychologischer Terrorismus

In den letzten Tagen habe ich zahlreiche Beiträge von Immobilienmaklern und 'Fachleuten' gelesen, die ein apokalyptisches Szenario für den Kurzzeitmietmarkt auf Gran Canaria malen. Einige behaupten undifferenziert, dass 'das Gesetz alle betreffen wird' und dass 'Sie nicht mehr vermieten können'.

Diese Art von Psychoterror ist schädlich. Sie wird oft eingesetzt, um unerfahrenen Anlegern Angst zu machen und sich dann als 'Experte' zu präsentieren, um sie zum Kauf einer Immobilie zu bewegen, an der er eine Provision verdienen kann.

Die Realität sieht anders aus: Das Gesetz betrifft nur Immobilien in Wohngebäuden, auf Wohngrundstücken und betrifft (in den meisten Fällen) nicht den Süden der Insel. Die Menschen etwas anderes glauben zu machen, ist falsch und kontraproduktiv für die lokale Wirtschaft.

Gran Canaria bleibt ein hochprofitables Ziel für touristische Vermietungen, wenn man mit Wissen, klaren Regeln und seriösen Profis handelt.

Ratschläge für diejenigen, die investieren möchten

  • Prüfen Sie die städtebauliche Einstufung des Grundstücks (Wohnen oder Tourismus)
  • Prüfen Sie die Statuten der Eigentumswohnung und ob bereits Einschränkungen bestehen
  • Fordern Sie vor der Unterzeichnung eine städtebauliche Bescheinigung für den Komplex an
  • Wenden Sie sich an transparente Fachleute mit echter Erfahrung vor Ort
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Das Gesetz Vivienda Vacacional auf Italienisch

Als wir im Jahr 2018 das erste ‚Vivienda Vacacional‘-Kennzeichen anbrachten, war dies ein historischer Moment für den Kurzzeitmietsektor auf Gran Canaria. Zu dieser Zeit waren die Vorschriften für Kurzzeitvermietungen noch relativ neu und unerforscht. Viele Menschen waren sich nicht bewusst, wie wichtig es ist, die Vorschriften einzuhalten, während andere ohne die erforderlichen Genehmigungen arbeiteten und damit ihre Investitionen gefährdeten.

Wir waren die erste Immobilienagentur auf Gran Canaria, die das Kennzeichen ‚Vivienda Vacacional‘ trug. Damit konnten wir nicht nur unsere Transparenz und Professionalität unter Beweis stellen, sondern auch ein Beispiel in einem Markt setzen, der gerade erst begann, sich selbst zu regulieren. Diese Errungenschaft unterstreicht unser Engagement für korrektes Handeln und die Einhaltung der lokalen Vorschriften. Wir bieten Eigentümern und Gästen die Sicherheit und den Seelenfrieden, der sich aus einer legalen und gesetzeskonformen Verwaltung ergibt.

Dank unserer Vorbereitung und unserer Erfahrung in diesem Sektor konnten wir innerhalb weniger Tage die Lizenz erhalten und sie der Öffentlichkeit zugänglich machen und damit unser Engagement für die Aufwertung des Kurzzeitvermietungsgeschäfts auf Gran Canaria unter Beweis stellen. Dieser Meilenstein war ein Schritt nach vorn, nicht nur für unser Unternehmen, sondern für den gesamten lokalen Markt, der zu erkennen begann, wie wichtig es ist, sich an die Gesetze zu halten.

Unser Ziel auf der Insel ist es, diejenigen zu unterstützen, die investieren möchten, sei es als Einkommensquelle oder für einen persönlichen Umzug. Dabei gilt es, Fehler zu vermeiden und vor allem die Einhaltung der lokalen Gesetze sicherzustellen.

Seit Jahren widmen wir uns diesem Sektor mit Leidenschaft und Engagement und arbeiten mit Legalität, Professionalität und Kompetenz. Die Ergebnisse, die wir erzielen, sind das Ergebnis unserer Zusammenarbeit mit fachkundigen Beratern und unserer ständigen Bemühungen, genaue Informationen zu studieren und zu sammeln.

Wir sind stolz darauf, dass wir die ersten waren, die eine ‚Viviendas Vacacionales‘-Lizenz auf touristischen Grundstücken ausgestellt haben, eine Errungenschaft, die unser Engagement für die Förderung einer regelkonformen Tätigkeit bezeugt. Wir stehen all jenen zur Seite, die auf reguläre und sichere Weise im Kurzzeitvermietungssektor tätig sein wollen.

Der Zweck der ‚Vivienda Vacacional‘-Lizenz besteht darin, die Immobilie steuerlich und visuell als touristische Beherbergungseinrichtung auszuweisen und sowohl der Immobilie selbst als auch dem Eigentümer oder Manager des Unternehmens ein seriöses und professionelles Image zu verleihen.

Nach den jüngsten Vorschriften betrifft die wichtigste Regel Immobilien auf touristischen Grundstücken (hauptsächlich im Süden der Insel), aber nur innerhalb von horizontal geteilten Komplexen. Die Änderungen, die das kanarische Gericht 2015 an dem Gesetz vorgenommen hat und mit denen vier grundlegende Beschränkungen aufgehoben wurden, die die Vermietung von Immobilien auf touristischen Grundstücken untersagten, erlauben nun die touristische Vermietung solcher Immobilien, allerdings nur mit einer ‚Vivienda Vacacional‘-Lizenz.

Jeder, der eine Immobilie besitzt und ein kurzfristiges Vermietungsgeschäft starten möchte, muss diese Gesetzgebung einhalten, sonst riskiert er sehr hohe Strafen.

Die Autonome Gemeinschaft der Kanarischen Inseln hat gemäß ihrem Statut die ausschließliche Zuständigkeit für die Bereiche Land- und Küstenplanung, Städtebau, Wohnungsbau und Tourismus. Die Vorschriften für touristische Unterkünfte haben sich im Laufe der Zeit parallel zur wachsenden Nachfrage nach Tourismus entwickelt, der heute der wichtigste Wirtschaftszweig auf den Kanarischen Inseln ist. Angesichts der Bedeutung des Tourismus für die Wirtschaft des Archipels wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, um den Sektor zu qualifizieren und zu verbessern, und zwar in Synergie mit den europäischen Vorschriften zum Umweltschutz und zum freien Dienstleistungsverkehr, mit dem Ziel, die bürokratischen Prozesse zu straffen und zu beschleunigen.

Das Dekret Nr. 113/2015 der Regierung der Kanarischen Inseln, das am 29. Mai 2015 in Kraft getreten ist, legt die Kriterien und Modalitäten für das Anbieten von Wohneinheiten in Privatbesitz (sowohl natürliche als auch juristische Personen) an Touristen als Alternative zu Hotels oder Feriendörfern fest.

Das Dekret führte die Figur der Vivienda Vacacional ein und legte die Anforderungen fest, die die Unterkünfte erfüllen müssen, sowie die Arten von Immobilien, die von dieser Möglichkeit ausgeschlossen sind.

In Bezug auf die Zone, in der sich die Immobilie befindet, verweist das Dekret auf das Gesetz Nr. 2 aus dem Jahr 2013, das zur Erneuerung und Modernisierung des Tourismussektors erlassen wurde und in dem die Qualifizierungskriterien festgelegt sind, die von jeder Gemeinde über ihren eigenen Flächennutzungsplan angewendet werden. Daher ist es notwendig, vor der Einreichung der Anmeldung für die Aufnahme touristischer Aktivitäten und der Eintragung in das Allgemeine Fremdenverkehrsregister bei der zuständigen Gemeinde die städtebauliche Einstufung des Gebiets, in dem sich die Immobilie befindet, zu überprüfen.

Im Folgenden finden Sie die von der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln herausgegebene Verordnung über die touristische Nutzung von Ferienwohnungen:

Das Autonomiestatut der Kanarischen Inseln, das durch das Organgesetz 10/1982 vom 10. August verabschiedet wurde, überträgt in Artikel 30 Absatz 21 der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln die ausschließliche Zuständigkeit für den Tourismus.

Im Rahmen dieser ausschließlichen Zuständigkeit und in Ausübung der Gesetzgebungsbefugnis wurde das Gesetz 7/1995 vom 6. April über die Ordnung des Tourismus auf den Kanarischen Inseln verabschiedet, das in seiner jetzigen Fassung festlegt, dass touristische Beherbergungsleistungen in Form von Hotel- oder Nicht-Hotel-Modalitäten angeboten werden; darüber hinaus regelt die Regierung der Kanarischen Inseln die Arten von Einrichtungen, die zu jeder Modalität gehören. Dieser gesetzliche Auftrag wurde mit der Verabschiedung des Dekrets 142/2010 vom 4. Oktober umgesetzt, mit dem die Verordnung über die touristischen Beherbergungsaktivitäten verabschiedet wurde.

Anschließend verabschiedeten die Cortes General das Gesetz 4/2013 vom 4. Juni über Maßnahmen zur Flexibilisierung und Förderung des Immobilienvermietungsmarktes, das in seinem ersten Artikel, Absatz 2, den Artikel 5 des Gesetzes 29/1994 vom 24. November über die städtische Vermietung um einen Buchstaben e) ergänzt, aus dem Anwendungsbereich dieses Gesetzes "die vorübergehende Nutzungsüberlassung einer gesamten Wohnung, die unter den Bedingungen der sofortigen Nutzung eingerichtet und ausgestattet ist, die über touristische Angebotskanäle vermarktet oder beworben wird und die mit Gewinnerzielungsabsicht realisiert wird, wenn sie einer besonderen Regelung unterliegt, die sich aus den sektoralen Vorschriften ergibt".

Aus diesem Grund wird es als notwendig erachtet, eine Verordnung zu entwickeln, die die Bedingungen und Anforderungen für Ferienhäuser festlegt und sie als neuen Typus der Nicht-Hotelunterkunft in die Verordnung für touristische Unterkünfte einbezieht. Aufgrund der besonderen Merkmale dieser Nicht-Hotel-Typologie, die in Häusern durchgeführt wird, die nach Anforderungen gebaut oder renoviert wurden, die bereits durch eigene spezifische Vorschriften geregelt sind und die sie von anderen Arten von Beherbergungsbetrieben unterscheiden, müssen jedoch weder die für andere Beherbergungsbetriebe geltenden baulichen Anforderungen noch die Anforderungen an die Ausstattung oder die Dienstleistungen angewendet werden, sondern sie müssen spezifische Anforderungen erfüllen.

Das Dekret besteht aus einem einzigen Artikel, der der Genehmigung der Verordnung über Ferienwohnungen der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln gewidmet ist und dessen Wortlaut im Folgenden wiedergegeben wird, einer zusätzlichen Bestimmung zur Änderung der Verordnung über die Beherbergungstätigkeit, die durch das Dekret 142/2010 vom 4. Oktober genehmigt wurde, zwei Schlussbestimmungen über die Genehmigung und das Inkrafttreten sowie einem Anhang mit dem Inhalt der Verordnung.

Die Verordnung besteht aus vier Kapiteln und drei Anhängen.

Kapitel I über die allgemeinen Bestimmungen befasst sich mit dem Gegenstand, den Definitionen, dem Anwendungsbereich, der rechtlichen Regelung sowie den Bestimmungen über Verbote und Aspekte im Zusammenhang mit der Kennzeichnung (Typenschild) und der Information und Werbung für Ferienhäuser.

Kapitel II befasst sich mit den Nutzungsbedingungen, den Sicherheitsanforderungen, den funktionellen Anforderungen und den Mindestanforderungen an die Ausstattung von Ferienwohnungen sowie mit Informationen über die zu berechnenden Preise. Diese Anforderungen sollen die Anforderungen ergänzen, die bereits im Dekret 117/2006 vom 1. August festgelegt sind, das die Bedingungen für die Bewohnbarkeit von Immobilien und das Verfahren zur Erlangung einer Bewohnbarkeitsbescheinigung regelt.

In Kapitel III wird die Regelung für die Nutzung von Ferienhäusern sowie das Verfahren der verantwortlichen Erklärung für die Aufnahme der Tätigkeit in Übereinstimmung mit der Regelung der verantwortlichen Erklärung festgelegt, die allgemein im Kanarischen Tourismusgesetz in den Artikeln 13.2.a) und 24.1 festgelegt ist. Dieser Erklärung muss das entsprechende Dokument beigefügt werden, das auf dem Datum basiert, an dem die Baugenehmigung für die Immobilie beantragt wurde oder beantragt wird, d.h. die verantwortliche Erklärung über die Belegung der Gebäude oder Strukturen, wie sie in Artikel 166-bis des Gesetzes über die territoriale Ordnung der Kanarischen Inseln und der Kanarischen Naturräume festgelegt ist, oder, falls zutreffend, die Bewohnbarkeitsbescheinigung oder die Erstbelegungsgenehmigung, die auf den Bedingungen basiert, die im Dekret 117/2006 vom 1. August festgelegt sind, das die Bedingungen für die Bewohnbarkeit von Gebäuden oder Regelungen, die es ersetzen, regelt. Ebenso muss bei Immobilien, die der horizontalen Eigentumsregelung unterliegen, eine Erklärung beigefügt werden, dass in der Satzung der Eigentümergemeinschaft kein ausdrückliches Verbot besteht, die Tätigkeit eines Ferienhauses auszuüben; sowie gegebenenfalls eine Erklärung, dass es nicht möglich ist, das Namensschild außerhalb der Immobilie anzubringen, da die Eigentümergemeinschaft das Anbringen von Namensschildern in Gemeinschaftsbereichen oder außerhalb der Immobilie ausdrücklich verboten hat. Dieses Kapitel regelt auch das Verfahren zur Meldung von Änderungen und Zwischenfällen beim Betrieb des Unternehmens sowie das Verfahren zur Meldung der Beendigung des Unternehmens an die Cabildos Insulares.

Kapitel IV ist den Beschwerden, Inspektionen und der Sanktionsregelung gewidmet.

Die drei Anhänge schließlich enthalten: erstens das Muster des in den Ferienhäusern anzubringenden Typenschilds, zweitens die Mindestangaben, die in der verantwortlichen Erklärung über die Aufnahme der Tätigkeit enthalten sein müssen, und drittens die Erklärungen, die zusammen mit der Erklärung über die Aufnahme der Tätigkeit abzugeben sind.

Auf Vorschlag des Präsidenten, in Übereinstimmung mit der Stellungnahme des Kanarischen Beirats und nach Beratung durch die Regierung auf ihrer Sitzung am 22. Mai 2015,

D I S P O N G :

Einziger Artikel. – Genehmigung der Geschäftsordnung.

Die diesem Dekret beigefügte Verordnung der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln über Ferienhäuser wird hiermit genehmigt.

Einzelne zusätzliche Bestimmung. – Änderung der Verordnung über die Beherbergungstätigkeit.

Die Verordnung über die touristische Beherbergungstätigkeit, die durch das Dekret 142/2010 vom 4. Oktober genehmigt wurde, wird wie folgt geändert:

Erstens. Artikel 3 wird wie folgt geändert:

"Artikel 3. – Rechtliche Regelung

1. Alle Beherbergungsbetriebe, die der Regulierung unterliegen, sind verpflichtet, die Bestimmungen des kanarischen Tourismusgesetzes und andere geltende Vorschriften einzuhalten.

2. Darüber hinaus sind die Beherbergungsbetriebe verpflichtet, die Anforderungen dieser Verordnung einzuhalten, mit Ausnahme von Ferienhäusern, für die eigene Vorschriften gelten."

Zwei. Artikel 5 wird wie folgt geändert:

"Artikel 5.- Arten.

1. Der Hotelmodus umfasst die folgenden Arten von Einrichtungen:

(a) Hotels.

(b) Stadthotel.

(c) Emblematisches Hotel.

(d) Ländliches Hotel.

2. Der Nicht-Hotel-Modus umfasst die folgenden Arten von Einrichtungen:

(a) Wohnung.

(b) Villa.

(c) Emblematisches Haus.

(d) Ländliches Haus.

(e) Ferienhaus.‘

Endgültige Disposition zuerst. – Ermöglichen.

Die Befugnis zum Erlass aller für die Ausarbeitung und Durchführung der genehmigten Verordnung erforderlichen Vorschriften sowie zur Änderung des Inhalts ihrer Anhänge wird an den für Tourismus zuständigen Leiter der Abteilung für öffentliche Verwaltung der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln delegiert.

Schlussbestimmung Zwei. – Inkrafttreten.

Dieses Dekret tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Kanarischen Inseln in Kraft.

Gegeben in Santa Cruz de Tenerife, 22. Mai 2015.

DER PRÄSIDENT DER REGIERUNG,

Paulino Rivero Baute.

ANHANG

REGULIERUNG VON FERIENHÄUSERN IN DER AUTONOMEN GEMEINSCHAFT DER KANARISCHEN INSELN

KAPITEL I

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1.- Gegenstand.

Der Zweck dieser Verordnung ist die Regelung von Ferienwohnungen auf dem Gebiet der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln.

Artikel 2. – Definitionen.

Für die Zwecke dieser Regeln

a) Ferienhäuser: Wohnungen, die zur sofortigen Nutzung eingerichtet und ausgestattet sind und den in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen entsprechen und die über Offshore-Anlagen vermarktet oder beworben werden.

Beherbergungsbetriebe, die vorübergehend und vollständig an Dritte zum Zwecke der Ferienunterbringung und gegen Entgelt überlassen werden.

(b) Angebotskanäle im Tourismus: Reisebüros, Reservierungszentralen und andere Vermittlungs- und Organisationsunternehmen für touristische Dienstleistungen, einschließlich virtueller Vermittlungskanäle; Websites für Werbung, Anzeigen, Buchungen oder Vermietungen; und Werbung über alle Medien.

c) Übliche Form: die Übertragung der Immobilie zwei- oder mehrmals im Jahr oder einmal im Jahr, aber bei wiederholten Gelegenheiten.

d) Vorübergehende Überlassung: jede Nutzung der Immobilie für einen Zeitraum, der nicht mit einem Wechsel des Wohnsitzes durch den Nutzer verbunden ist.

e) Unternehmen, die Ferienwohnungen betreiben: Eigentümer oder natürliche oder juristische Personen, deren Haupt- oder Nebentätigkeit in der entgeltlichen Überlassung von Wohnungen besteht, die den in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen genügen.

Artikel 3. – Anwendungsbereich

1. Auf dem Gebiet der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln gelegene Wohnungen, die in Übereinstimmung mit den städtebaulichen Vorschriften und den Festlegungen des Bebauungsplans zur Nutzung von Grundstücken und Gebäuden errichtet werden und die im Besitz der vorgeschriebenen Lizenzen und Genehmigungen sind, unterliegen dieser Verordnung.

2. Bauten auf touristischen Grundstücken in touristischen Gebieten oder touristischen Urbanisationen sowie Wohnungen in touristischen Urbanisationen oder gemischten Wohn- und touristischen Urbanisationen gemäß den Definitionen des Gesetzes 2/2013 vom 29. Mai über die Erneuerung und Modernisierung des Tourismus auf den Kanarischen Inseln sind ausdrücklich vom Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung ausgeschlossen.

Artikel 4. – Rechtliche Regelung

Die Wohnungen, die unter diese Verordnung fallen, müssen den Anforderungen des kanarischen Tourismusgesetzes, dieser Verordnung und anderen anwendbaren sektoralen Vorschriften entsprechen, insbesondere denjenigen, die sich auf die Sicherheit, die Gesundheit, die Stadtplanung, die Bautechniken, die Bewohnbarkeit, die Zugänglichkeit und ganz allgemein auf die klassifizierten Aktivitäten beziehen.

Artikel 5. – Verbote.

1. Es ist Eigentümern von Ferienhäusern oder gegebenenfalls natürlichen oder juristischen Personen, denen die Eigentümer die Verwaltung übertragen haben, untersagt, eine Anzahl von Personen unterzubringen, die über die Kapazität des Objekts hinausgeht, die durch die Anzahl der Zimmer und deren Belegung gemäß den Angaben in der verantwortlichen Erklärung über die Belegung des Objekts oder der Einrichtungen oder gegebenenfalls in der Bewohnbarkeitsbescheinigung oder der Erstbelegungsgenehmigung festgelegt ist.

2. Benutzern ist es in jedem Fall untersagt:

a) das Ferienhaus für andere Zwecke als den touristischen Zweck zu nutzen, für den es vertraglich vereinbart wurde.

b) Ausübung einer Tätigkeit, die gegen die üblichen Regeln des Zusammenlebens, der Hygiene und der öffentlichen Ordnung verstößt oder die normale Ruhe der anderen Nutzer des Gebäudes behindert.

c) Verstoß gegen die Regeln des Zusammenlebens in der Eigentümergemeinschaft, in der sich die Ferienwohnung befindet.

Artikel 6 – Namensschild – unverwechselbar.

Die Ferienhäuser müssen, sofern dies nicht ausdrücklich durch die Vorschriften der Eigentümergemeinschaft untersagt ist, am Eingang an sichtbarer Stelle ein Namensschild in dem Format und mit den Merkmalen anbringen, die in Anhang 1 des vorliegenden Reglements festgelegt sind, auf dem die ihnen zugewiesene Registrierungsnummer im Allgemeinen Tourismusregister der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln angegeben ist.

Artikel 7. – Information und Öffentlichkeitsarbeit

1. Die Werbung, das Angebot und die Verwaltung von Ferienwohnungen müssen den Erfordernissen der Wahrhaftigkeit, der Objektivität und des guten Glaubens entsprechen und dem Nutzer ausreichende Informationen über die Eigenschaften der Wohnungen, die Nutzungsbedingungen und die in den Verträgen enthaltenen Dienstleistungen liefern, unbeschadet der geltenden Vorschriften über Werbung und Verbraucher- und Nutzerschutz.

2. Die Werbung für Ferienhäuser muss so erfolgen, dass es nicht zu Verwechslungen oder Irrtümern hinsichtlich ihrer Art und Weise kommt, wobei deutlich zu machen ist, dass es sich nicht um ein Hotel handelt und dass es sich um ein Ferienhaus handelt.

3. Eigentümer und Verwalter von Ferienhäusern sind verpflichtet, in jeder Werbung und mit jedem Mittel die ihnen zugewiesene Registrierungsnummer anzugeben.

4. In jeder Ferienwohnung befindet sich an sichtbarer Stelle ein Hinweisschild mit einer Telefonnummer, unter der Sie mindestens von 8 bis 20 Uhr Hilfe bei Problemen mit der Wohnung erhalten, sowie die Nummern von Notdiensten und Gesundheitsdiensten, die mindestens in Spanisch und Englisch angegeben sind.

5. Vor Abschluss des Buchungs- oder Beherbergungsvertrags werden Sie über die Bedingungen für den Zugang zum Ferienhaus, die Ein- und Ausreisezeiten, die Zulassung von Haustieren, die Buchungsmodalitäten und die Preise für die angebotenen Dienstleistungen sowie über alle anderen Anforderungen für die Nutzung des Ferienhauses informiert.

6. Die in Artikel 5.2 dieser Regeln genannten Verbote müssen an einer gut lesbaren Stelle in der Ferienwohnung sichtbar angebracht werden, zumindest in spanischer und englischer Sprache, und den Nutzern vor oder bei Vertragsabschluss mitgeteilt werden

KAPITEL II

NUTZUNGSBEDINGUNGEN, ANFORDERUNGEN UND AUSSTATTUNG VON FERIENHÄUSERN

Benutzungsbedingungen und Sicherheitsanforderungen.

1. Die Ferienhäuser müssen in einem guten Zustand gehalten und den Nutzern in einem sauberen und hygienischen Zustand zur Verfügung gestellt werden, damit sie sofort genutzt werden können.

2. Die Eigentümer der Häuser oder gegebenenfalls die natürlichen oder juristischen Personen, die von den Eigentümern mit der Verwaltung der Häuser betraut wurden, müssen der Generaldirektion der Polizei Informationen über den Aufenthalt der Nutzer zur Verfügung stellen, und zwar in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Registrierungsnormen und den Informationen, die in den geltenden Vorschriften zur öffentlichen Sicherheit und anderen geltenden Bestimmungen vorgeschrieben sind.

Artikel 9. – Funktionale Anforderungen

1. Die Gestaltung und Größe der Wohnung muss eine angemessene Möblierung ermöglichen, die zusammen mit den Einrichtungen und Ausstattungen die Aktivitäten Ausruhen, Kleidung, Hygiene, Ernährung, Wohnen, Aufbewahrung und ggf. den Zugang zu Telekommunikationsdiensten erleichtert.

2. Die Mindestmaße, die Ausstattungselemente und die Berechnung der Nutzquadratmeter des Wohnprogramms sowie die Belegung, basierend auf der Anzahl der vorhandenen Doppel- oder Einzelzimmer, müssen den Anforderungen des Dekrets 117/2006 vom 1. August entsprechen, das die Bewohnbarkeit von Gebäuden regelt, oder der Verordnung, die es ersetzt.

Artikel 10. – Mindestanforderungen an die Ausrüstung.

Ferienhäuser müssen in jedem ihrer Räume im Verhältnis zur Anzahl der Bewohner und entsprechend der ausgeübten Tätigkeit mit den in diesem Artikel genannten Mindestausstattungen versehen sein, und zwar wie folgt:

1. Allgemeine Ausrüstung.

a) Internes Sicherheitsschloss für Eingangstüren.

(b) Erste-Hilfe-Kasten.

2. Schlafzimmer.

a) Beleuchtung zum Lesen neben jedem Bett.

b) Ein wirksames Verdunkelungssystem für jedes Schlafzimmer.

c) Bügel aus nicht verformbarem Material und von einheitlichem Stil, die der Anzahl der Benutzer entsprechen.

d) Doppel- oder Einzelbetten mit den folgenden Mindestmaßen:

– Einzeln: 0,90 m x 1,90 m

– Doppelgänger: 1,35 m x 1,90 m

e) Mindestausstattung und ausreichend Bettwäsche für jeden Benutzer:

– Matratzenbezug.

– Laken oder ähnliches.

– Bettdecke.

– Kissen.

– Tagesdecke.

Bei Aufenthalten, die länger als eine Woche dauern, wird jedem Nutzer für jede angefangene Woche ein zusätzliches Set Bettwäsche zur Verfügung gestellt.

3. Das Badezimmer.

– Spiegel.

– Haartrockner.

– Toilettenpapierrollenhalter.

– Mat.

– Ablagefläche für Toilettenartikel, wenn keine Arbeitsplatte oder ähnliches vorhanden ist.

– Handtuchhalter, Haken oder Kleiderbügel mit ausreichender Kapazität.

– System, das verhindert, dass Wasser aus der Badewanne oder Duschwanne austritt.

– Handtücher für jeden Benutzer.

– Asci

Hände für jeden Benutzer.

Bei einem Aufenthalt von mehr als einer Woche wird jedem Nutzer für jede angefangene Woche ein weiterer Satz Handtücher zur Verfügung gestellt.

4. Küche.

– Backofen oder Mikrowelle.

– Kaffeemaschine.

– Bereitstellung von Tellern, Besteck und Gläsern in einer Anzahl, die der Kapazität der Benutzer entspricht.

– Ausreichend Töpfe und Küchenwäsche für die Zubereitung und den Verzehr von Speisen.

– Reinigungsmittel.

– Bügeleisen und Bügelbrett.

Artikel 11. – Preise.

1. Die Ferienhäuser müssen die Preise für die Beherbergungsleistung unter Angabe des Datums, an dem sie ausgeschrieben oder bekannt gegeben wurden, anzeigen und dann anwenden.

2. Es dürfen keine höheren Preise als die angegebenen verlangt werden, und es dürfen auch keine Kosten für Leistungen verlangt werden, die nicht angefordert oder nicht in den Kanälen des touristischen Angebots angegeben wurden oder die nicht in dem Dokument enthalten sind, das dem Nutzer bei Vertragsabschluss ausgehändigt wird, gemäß Artikel 7.5 und 12.4

KAPITEL III

VERWERTUNGSREGELUNG, VERFAHREN FÜR DIE AUFNAHME UND DEN BETRIEB DER TÄTIGKEIT

Artikel 12. – Ausbeutungsregelung.

1. Die Ferienhäuser müssen in ihrer Gesamtheit einem einzigen Nutzer zugewiesen werden, der in jedem Fall für die vorgenommene Reservierung verantwortlich ist. Eine Zuweisung nach Zimmern ist nicht gestattet, und es ist verboten, gleichzeitig mehrere Verträge für dasselbe Objekt abzuschließen, wodurch eine gemeinsame Nutzung desselben nicht möglich ist.

2. Bei Häusern, die der horizontalen Eigentumsordnung unterliegen, dürfen nur die Häuser als Ferienwohnungen vermarktet werden, bei denen diese Tätigkeit nicht ausdrücklich durch die Satzung der Eigentümergemeinschaft verboten ist.

3. Die Aufnahme der Tätigkeit der Nutzung eines Ferienhauses erfordert die Einreichung einer verantwortlichen Erklärung beim zuständigen Cabildo Insular, das die Tätigkeit von Amts wegen in das Allgemeine Tourismusregister der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln eintragen wird.

4. Wenn der Vertrag nicht vorher schriftlich abgeschlossen wurde, müssen beide Parteien vor der tatsächlichen Belegung des Ferienhauses durch die Nutzer ein Dokument unterzeichnen, das zumindest die wesentlichen Vertragsbedingungen enthält und in dem der Zeitplan, die Höchstzahl der Personen, die das Haus bewohnen dürfen, und die für die Unterkunftsleistung zu zahlenden Preise, einschließlich der IGIC, angegeben sind. Dieses Dokument muss mindestens in Spanisch und Englisch abgefasst sein.

Verantwortliche Erklärung zur Aufnahme der Tätigkeit.

1. Vor Beginn der Nutzung einer Ferienwohnung müssen die Eigentümer oder gegebenenfalls die natürlichen oder juristischen Personen, denen die Eigentümer die Verwaltung anvertraut haben, eine an das zuständige Cabildo Insular gerichtete verantwortliche Erklärung ausfüllen, in der sie bestätigen, dass sie die Anforderungen und Bestimmungen des vorliegenden Reglements einhalten, dass sie über die entsprechenden Unterlagen verfügen und dass sie sich verpflichten, diese Einhaltung für die Dauer der Ausübung der Tätigkeit aufrechtzuerhalten.

2. Die verantwortliche Erklärung über die Aufnahme der Tätigkeit muss mindestens die in Anhang 2 aufgeführten Informationen enthalten und von den verantwortlichen Erklärungen in Anhang 3 begleitet werden.

3. Nach Abgabe der verantwortlichen Erklärung über die Aufnahme der Tätigkeit trägt das Cabildo Insular innerhalb einer Frist von höchstens fünfzehn Arbeitstagen automatisch die Informationen über die Nutzung der Ferienwohnung in das Allgemeine Tourismusregister der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln gemäß den geltenden Vorschriften ein und händigt dem Eigentümer oder gegebenenfalls dem Verwalter der Immobilie, der die Erklärung abgegeben hat, die Beschwerdeformulare, die Informationstafel zu diesen Formularen und das Kontrollbuch aus.

Änderungen und Zwischenfälle bei der Ausübung der Tätigkeit.

Jede Änderung oder Modifizierung der Daten, die in der verantwortlichen Erklärung über die Aufnahme der Tätigkeit enthalten sind, muss dem zuständigen Cabildo Insular innerhalb einer Frist von höchstens dreißig Tagen nach Eintritt der Änderung mitgeteilt werden, damit die Eintragung in das Register erfolgen kann.

Artikel 15. – Einstellung der Geschäftstätigkeit.

1. Die Eigentümer der Ferienhäuser oder gegebenenfalls die natürlichen oder juristischen Personen, denen die Eigentümer die Verwaltung anvertraut haben, müssen dem zuständigen Cabildo Insular die endgültige Einstellung der Tätigkeit innerhalb einer Frist von höchstens dreißig Tagen nach der Einstellung mitteilen und dabei die Beschwerdeformulare und das Kontrollbuch übergeben.

2. Die Meldung der Einstellung der Tätigkeit kann auf jedem gesetzlich zulässigen Weg erfolgen, der eine Rückverfolgung ermöglicht, und wird im Allgemeinen Tourismusregister eingetragen.

KAPITEL IV

BESCHWERDEN, INSPEKTIONEN UND SANKTIONSREGELUNGEN

Artikel 16. – Reklamationen

1. Den Nutzern stehen jederzeit Beschwerdeformulare zur Verfügung, die dem offiziellen, durch die Tourismusgesetzgebung vorgeschriebenen Muster entsprechen, unbeschadet der in anderen Angelegenheiten erforderlichen Formulare.

2. Bei Beschwerden über Preise wird dem Nutzer zusammen mit den Beschwerdeformularen eine Kopie der Buchungsbestätigung oder -bescheinigung ausgehändigt. Diese Kopie wird von den Eigentümern der Immobilie oder den natürlichen oder juristischen Personen, denen die Eigentümer die Verwaltung anvertraut haben, unterzeichnet und enthält neben der Unterschrift auch das Datum der Zustellung.

Artikel 17 – Inspektionen und Sanktionsregelungen.

1. Die Nichteinhaltung der in diesem Reglement festgelegten Anforderungen und Bestimmungen wird der Tourismusaufsichtsbehörde gemeldet, damit gegebenenfalls die in Titel VI des Gesetzes 7/1995 vom 6. April über die kanarische Tourismusverordnung vorgesehenen Sanktionen verhängt werden können, unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 71 bis 4 des Gesetzes 30/1992 vom 26. November über die Rechtsordnung der öffentlichen Verwaltungen und das gemeinsame Verwaltungsverfahren.

2. Die Eigentümer der Ferienhäuser oder gegebenenfalls die natürlichen oder juristischen Personen, denen die Eigentümer die Verwaltung der Ferienhäuser anvertraut haben, haften für administrative Verstöße gegen die geltenden touristischen Vorschriften.

3. Der Eigentümer der Immobilie darf unter keinen Umständen behaupten, dass die Ferienwohnung den Status eines Hauptwohnsitzes hat, um die Maßnahmen der Tourismuskontrolle zu umgehen.

Gran Canaria und das Dilemma der Vivienda Vacacional: Wachsender Tourismus oder Wohnungskrise?

In jüngster Zeit steht der Mietsektor auf der Insel Gran Canaria im Mittelpunkt einer hitzigen politischen Debatte, die sowohl Eigentümer als auch Mieter zu bestrafen droht. Im Mittelpunkt stehen der zunehmende Tourismus und die wachsende Zahl von Wohnungen für Kurzzeitvermietungen, die als Viviendas Vacacionales lizenziert sind. Aber ist das wirklich ein Problem?

Tourismuswachstum auf Gran Canaria: Chance oder Bedrohung?

Gran Canaria, eine Insel, die bis vor einigen Jahrzehnten fast ausschließlich von Einheimischen bewohnt und vom Haupttourismusstrom oft ignoriert wurde, ist heute ein beliebtes Ziel für Besucher aus aller Welt. Neue internationale Flüge, auch aus den Vereinigten Staaten, zeugen von dem wachsenden Interesse an den Kanarischen Inseln. Dieses exponentielle Wachstum des Tourismus hat jedoch auch Bedenken hervorgerufen. Einige argumentieren, dass die wachsende Nachfrage nach Touristenwohnungen zu einem Anstieg der Mietpreise und einer Verringerung der Verfügbarkeit von Unterkünften für die Einwohner geführt hat. Aber ist der Tourismus wirklich die Ursache allen Übels?

Die Wirtschaft Gran Canarias ohne Tourismus: ist sie nachhaltig?

Wovon würde Gran Canaria ohne den Tourismus leben? Einheimische Produkte wie Käse, Erdbeeren aus Valleseco, Wein aus Lanzarote, Papas Arrugadas und Mojo sind unbestreitbare Delikatessen, aber reichen sie aus, um die Wirtschaft der Insel zu erhalten? Die Wahrheit ist, dass der Tourismus der wirtschaftliche Motor von Gran Canaria ist. Immobiliengeschäfte, Kurzzeitvermietung, Reinigung, Instandhaltung, Gastronomie, Einkaufen, Transportdienste und Ausflüge: alles dreht sich um die von den Touristen ausgelösten Aktivitäten.

Es geht nicht nur um Unterkünfte und Hotels: Der Tourismus nährt das gesamte wirtschaftliche Ökosystem der Insel. So sind beispielsweise viele Restaurants, Bars und Geschäfte auf den ständigen Zustrom von Besuchern angewiesen. Organisierte Ausflüge, Freizeitaktivitäten wie Bootsfahrten, Tauchen und geführte Touren durch die Natur Gran Canarias sind Dienstleistungen, die dank des Tourismus existieren und gedeihen.

Das wahre Problem: Mangel an Sozialwohnungen

Das eigentliche Problem ist nicht der Tourismus oder Viviendas Vacacionales, sondern der Mangel an Sozialwohnungen für die Einwohner. Das knappe Wohnungsangebot treibt die Preise in die Höhe und zwingt viele dazu, exorbitante Summen für oft unzureichende Unterkünfte zu zahlen. In vielen Fällen müssen die Einwohner mit den Vermietungen von Touristen konkurrieren, um eine anständige Unterkunft zu finden. Es ist jedoch zu simpel, die Schuld auf Kurzzeitvermietungen und Touristen zu schieben. Die Realität ist, dass es den Behörden an einer wirksamen Wohnungspolitik mangelt.

Gran Canaria bräuchte einen nachhaltigen Entwicklungsplan, der den Bau von erschwinglichem Wohnraum für die Einwohner vorsieht. Eine Lösung könnte die Regulierung des Wohnungsmietmarktes sein, um unfaire Praktiken wie die einjährige Anzahlung und die dreimonatige Kautionspflicht für kleine Haustiere zu unterbinden. Die Schaffung von Anreizen für Vermieter, die langfristig an Einwohner vermieten, könnte dazu beitragen, die Situation auszugleichen, ohne den Tourismussektor zu verteufeln.

Viviendas Vacacionales als Sündenböcke?

Schon während der COVID-19-Pandemie kursierten Gerüchte, dass die Inseln zu einem Luxus für wenige werden würden, mit hohen Preisen für ausgewählte Touristen und gehobene Bewohner. Angesichts der globalen Wirtschaftskrise hat sich der Tourismus als einer der widerstandsfähigsten Trümpfe der Insel erwiesen und dazu beigetragen, sie in schwierigen Zeiten über Wasser zu halten. Dennoch scheint nun der Druck zuzunehmen, den Sektor Viviendas Vacacionales, der oft als Staatsfeind Nummer eins dargestellt wird, einzuschränken.

Die Realität ist, dass ohne ein rechtzeitiges und vernünftiges Eingreifen das mächtigste Tourismusgeschäft der Insel gefährdet sein könnte und nur noch Platz für große Unternehmen und Investmentfonds bleibt. Wenn dies geschieht, besteht die Gefahr, dass Gran Canaria zu einer begrenzten Wirtschaft zurückkehrt, ohne den Wohlstand, den die Touristen bringen. Der Massentourismus könnte sich in einen elitären Tourismus verwandeln, der nur für diejenigen zugänglich ist, die sich hohe Preise leisten können, und einen großen Teil der einheimischen und ausländischen Bevölkerung ausschließen.

Mögliche Lösungen: für eine ausgewogene Regulierung

Die Regulierung von Viviendas Vacacionales ist notwendig, um den Sektor von improvisierten und irregulären Anbietern zu säubern. Es ist jedoch wichtig, regulatorische Exzesse und anachronistische Visionen zu vermeiden, die den Tourismusmarkt der Insel ersticken könnten. Ein ausgewogener Ansatz kann eine nachhaltige Koexistenz zwischen den Bedürfnissen der Einwohner und denen der Investoren und Touristen ermöglichen. Die Lösungen könnten umfassen:

Gerechte Besteuerung:

Sicherstellen, dass die Einnahmen aus der Kurzzeitvermietung zum Gemeinwohl beitragen, indem sie in die öffentliche Infrastruktur reinvestiert werden können.

Anreize für langfristige Vermietung:

Steuererleichterungen für Vermieter, die sich entschließen, ihre Immobilien langfristig an Einwohner zu vermieten, um so ein Gleichgewicht zwischen der Vermietung an Touristen und an Einwohner zu schaffen.

Förderung des nachhaltigen Tourismus:

Förderung nachhaltigerer Formen des Tourismus, die weniger Auswirkungen auf die Umwelt und die lokale Gesellschaft haben, das Tourismusangebot diversifizieren und weniger abhängig von Kurzzeitvermietungen machen.

Fazit: Ein Gleichgewicht zwischen Tourismus und Aufenthalt finden

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Wachstum des Tourismus auf Gran Canaria sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance darstellt. Die Vivienda Vacacional wird oft als Hauptursache für die Wohnungsprobleme hervorgehoben, aber die Realität ist komplexer. Es ist möglich, ein Gleichgewicht zu finden, das es Gran Canaria ermöglicht, als Tourismusziel weiter zu florieren, ohne die Lebensqualität der Einwohner zu beeinträchtigen. Ein offener Dialog zwischen der Regierung, den Immobilienbesitzern, den Einwohnern und den Tourismusunternehmen ist unerlässlich, um eine Politik zu entwickeln, die für alle von Vorteil ist.

Bußgelder für Ferienhäuser auf den Kanaren (Viviendas Vacacionales)

Einhaltung und Sanktionen: Die Bedeutung der Einhaltung der Vorschriften für kanarische Ferienhäuser (Vivienda Vacacional)

In den letzten Jahren haben die Kanarischen Inseln ihre Position als eines der begehrtesten Reiseziele der Welt gefestigt und ziehen dank ihres milden Klimas, ihrer spektakulären Naturschönheiten und ihres breiten Spektrums an Freizeitaktivitäten Millionen von Besuchern an. Dieser wachsende Zustrom von Touristen hat viele lokale Investoren und Eigentümer dazu veranlasst, ihre Häuser in Viviendas Vacacionales (Ferienhäuser) umzuwandeln, um von der hohen Nachfrage nach kurzfristigen Unterkünften zu profitieren.

Die Expansion dieses Sektors hat jedoch Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf den Immobilienmarkt und die Lebensqualität der Einheimischen aufkommen lassen, ebenso wie die Notwendigkeit, hohe Sicherheits- und Servicestandards für Touristen aufrechtzuerhalten. Als Antwort auf diese Herausforderungen haben die kanarischen Behörden eine Reihe von Vorschriften zur Regelung der Nutzung von viviendas vacacionales eingeführt. Diese Vorschriften legen nicht nur die Anforderungen fest, die für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich sind, sondern sehen auch strenge Sanktionen für diejenigen vor, die sich nicht an die Regeln halten.

In meinem Artikel habe ich die Strafen, die das Gesetz für Verstöße gegen die Vorschriften für viviendas vacacionales vorsieht, im Detail analysiert. Diese Strafen variieren je nach Schwere der Verstöße und können zu erheblichen Konsequenzen für die Eigentümer führen, darunter hohe Geldstrafen, Aussetzung der Aktivitäten und in den schwerwiegendsten Fällen die dauerhafte Schließung des Betriebs. Die Strafen sind in drei Hauptkategorien unterteilt: milde Strafen, schwere Strafen und sehr schwere Strafen, die jeweils die Art und Schwere des begangenen Verstoßes widerspiegeln.

Leichte Strafen mit Geldbußen von bis zu 1.500 EUR werden in der Regel für geringfügige Verstöße wie das Fehlen von obligatorischen Informationshinweisen oder geringfügige Mängel bei den angebotenen Dienstleistungen verhängt. Schwere Strafen mit Geldbußen von bis zu 30.000 EUR beziehen sich auf schwerwiegendere Verstöße wie das Fehlen einer angemessenen Infrastruktur oder irreführende Werbung. Sehr schwerwiegende Sanktionen mit Geldbußen von bis zu 300.000 Euro und der Aussetzung der Tätigkeit für längere Zeit sind schließlich den schwersten Verstößen vorbehalten, wie dem Bau von Anlagen ohne Genehmigung oder der Fälschung von Dokumenten.

Dieser Überblick über Sanktionen verdeutlicht, wie wichtig ein verantwortungsvolles und gesetzeskonformes Management von viviendas vacacionales ist. Für Investoren und Eigentümer ist es von entscheidender Bedeutung, die rechtlichen Auswirkungen ihrer Aktivitäten vollständig zu verstehen und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die lokalen Gesetze einzuhalten. Nur so lassen sich hohe Strafen vermeiden und der langfristige Erfolg des Tourismusgeschäfts sicherstellen.

Durch eine gründliche Kenntnis der Vorschriften und ein ständiges Engagement für deren Einhaltung können sich die Eigentümer von viviendas vacacionales nicht nur vor rechtlichen Konsequenzen schützen, sondern auch einen positiven Beitrag zur lokalen Wirtschaft leisten, indem sie den Touristen ein sicheres und hochwertiges Erlebnis auf den schönen Kanarischen Inseln bieten.

EINE GERINGE STRAFE VON BIS ZU 1.500 EURO

1) Zugang zu oder Ausübung von nicht reglementierten touristischen Aktivitäten gemäß den Vorschriften unter Verstoß gegen die in Artikel 13.2 a) festgelegte Offenlegungspflicht.

2) Das Fehlen von Anzeigen, Plaketten, Schildern oder Informationen, die in der Öffentlichkeit sichtbar sein müssen, die Weigerung, diese zur Verfügung zu stellen oder jede Form der Verschleierung.

3) Unhöfliche Behandlung von Kunden.

4) Verhaltensweisen, die das Auskunftsersuchen abschrecken.

5) Geringfügige Mängel bei der Erbringung von Dienstleistungen, bei der Dekoration der Einrichtungen und beim Betrieb oder der Sauberkeit der Räumlichkeiten, Einrichtungen und Ausstattungen oder bei der Hygiene und dem Anstand des Personals, die für die Nutzer eine Belästigung darstellen.

6) Das Versäumnis, Rechnungen in Übereinstimmung mit den Vorschriften zu erstellen oder Kopien der ausgestellten Rechnungen aufzubewahren.

7) Handlungen oder Unterlassungen, die im Rahmen der Inspektion oder technischen Überprüfung lediglich zu einer Verzögerung bei der Erfüllung der Informations- und Meldepflichten führen.

8) Alle anderen Verstöße, die zwar als schwerwiegend eingestuft werden, aber aufgrund des fehlenden Vorsatzes, der Art, des Anlasses oder der Umstände nicht in Betracht kommen, und insbesondere schwerwiegende Verstöße, wenn festgestellt wird, dass die Rechtmäßigkeit sofort wiederhergestellt wurde, ohne dass die Rechte der Nutzer beeinträchtigt wurden, oder wenn die Rechtmäßigkeit nach der Feststellung der in Artikel 76 Nummern 1 und 3 vorgesehenen Verstöße durch die Zwischenprüfung innerhalb der von der Zwischenprüfung gesetzten Frist entsprechend dem Umfang und der Art der Verstöße und der Verjährungsfrist der Verstöße wiederhergestellt wird.

9) Nichtvorlage des Berichts über die technische Inspektion von Fremdenverkehrseinrichtungen innerhalb der vorgeschriebenen Frist

10) Versäumnis, dem Grundbuchamt fristgerecht die tatsächliche Nutzung des Ferienhofs mitzuteilen.

Bei geringfügigen Verstößen wird eine Verwarnung ausgesprochen, wenn es nicht zu einer Wiederholung kommt und eine Geldstrafe nicht als angemessen erachtet wird.

EMPFINDLICHE STRAFE ZWISCHEN€ 1.501 UND€ 30.000

Vorübergehende Aussetzung der Tätigkeit oder Berufsausübung: von einem Tag bis zu sechs Monaten Aussetzung im Wiederholungsfall.

1) Das Fehlen der vorgeschriebenen Einrichtungen, Anlagen oder Dienstleistungen gemäß den touristischen Vorschriften oder deren unzureichender Zustand oder Betrieb.

2) Offensichtliche und weit verbreitete Mängel bei der Erbringung von Dienstleistungen, der Ausstattung der Einrichtungen und dem Betrieb oder der Sauberkeit der Räumlichkeiten, Einrichtungen und Geräte sowie die Verletzung der in Artikel 17.2 dieses Gesetzes festgelegten Pflichten.

3) Die Missachtung von Worten, Handlungen oder Unterlassungen gegenüber dem touristischen Nutzer.

4) Das Fehlen von obligatorischen Beschwerdeformularen, die Nichtbereitstellung dieser Formulare für Kunden oder die nicht zeitnahe und korrekte Bearbeitung von Beschwerden

5) Das Nichtausstellen von Rechnungen für erbrachte Dienstleistungen oder die Nichtzustellung von Rechnungen an den Reisekunden

6) Die Beauftragung von Personal, das nicht über die erforderlichen Titel oder Qualifikationen verfügt, um die geforderten Dienstleistungen zu erbringen.

7) Behinderung oder Widerstand gegen die Arbeit der Touristeninspektion, sofern diese nicht behindert wird.

8) Das Nichterscheinen von Arbeitgebern oder deren Vertretern bei Vorladungen durch die Tourismusinspektoren gemäß den in diesem Gesetz festgelegten Verfahren

9) Das Fehlen oder die Nichtbereitstellung des Inspektionsbuchs, wenn ein Standard dies vorschreibt.

10) Behinderung oder Widerstand gegen die von der Tourismusbehörde gemäß Artikel 24.1 und 32.4 durchgeführten Überprüfungsmaßnahmen, die nicht so weit gehen, dass sie verhindert werden, sofern sie nicht unter Nummer 6 des vorstehenden Artikels fallen.

11) Irreführende touristische Werbung, irreführende Angebote oder jegliche Form von Suggestion, die eine höhere Qualität von Einrichtungen oder Dienstleistungen suggeriert, als tatsächlich der Fall ist.

12) Die Verwendung von aggressiven Werbesystemen, die die Ruhe der Touristen stören, im Sinne von Artikel 19.1 dieses Gesetzes.

13) Überbuchung, die zu einem Übermaß an Buchungen führt, das nicht bewältigt werden kann, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass die in den Punkten 2 und 3 des Artikels 37 dieses Gesetzes genannten Anforderungen erfüllt wurden und dass der Aufenthalt für den touristischen Nutzer zufriedenstellend war.

14) Verstoß gegen die Regeln für Sitzplatzreservierungen und Stornierungen sowie Nichterbringung einer vereinbarten Leistung, wenn dies einen offensichtlichen Nachteil für den Kunden mit sich bringt.

15) Berufsausübung unter Verstoß gegen die Vorschriften über die Erbringung von touristischen Dienstleistungen.

16) Falsche Angaben in früheren Mitteilungen und verantwortliche Erklärungen in Fällen, die nicht unter Abschnitt 9 des vorhergehenden Artikels fallen.

17) Verstoß gegen die in diesem Gesetz festgelegten Verpflichtungen zur Aufrechterhaltung der Qualität der Einrichtungen.

18) Als sehr schwerwiegend eingestufte Verstöße, die aus Gründen des Vorsatzes, der Art, des Anlasses oder der Umstände nicht als solche betrachtet werden sollten.

19) Nichtvorlage des Berichts über die technische Inspektion von Fremdenverkehrseinrichtungen, die bereits für die Begehung eines Verstoßes gemäß Artikel 77.9 dieses Gesetzes bestraft worden sind.

20) Verstoß gegen die Bestimmungen über Zugangsbeschränkungen zu den Beherbergungsbetrieben aus Gründen der öffentlichen Gesundheit.

SEHR HOHE STRAFE VON 30.001 BIS 300.000 EURO

1) Der Bau, die Erweiterung, die Sanierung, die Umgestaltung oder die Eröffnung von Beherbergungsbetrieben unter Verstoß gegen die in Artikel 13.2 a) festgelegten Verpflichtungen.

2) Der Bau, die Erweiterung, die Sanierung, die Reform oder die Eröffnung von Beherbergungsbetrieben ohne Genehmigung, wenn durch Gesetz oder Verordnung Grenzen oder Beschränkungen für die Schaffung neuer Beherbergungsbetriebe aus Gründen des Umweltschutzes oder der Raumplanung festgelegt sind, insbesondere wenn solche Beschränkungen durch die Raumplanung auf der Grundlage der Tragfähigkeit der Inseln gerechtfertigt sind, wie in Artikel 24.2 dieses Gesetzes festgelegt.

3) Aufnahme oder Ausübung reglementierter touristischer Tätigkeiten durch Nichteinhaltung der Meldepflicht gemäß Artikel 13.2 a); sowie durch Nichteinholung der Genehmigungen gemäß Artikel 13.2 b) und g)

4) Das Versäumnis, eine Haftpflichtversicherung gemäß den Bestimmungen der geltenden Vorschriften abzuschließen oder aufrechtzuerhalten.

5) Nichteinhaltung der touristischen Standards in Bezug auf Dichte, Infrastruktur oder Service in den Beherbergungsbetrieben.

6) Das Versäumnis, eine Dienstleistung wie zwischen den Parteien vereinbart zu erbringen, wenn dies zu einem schweren Schaden für den Nutzer führen würde.

Ein Schaden wird als schwerwiegend angesehen, wenn er die Gesundheit oder Sicherheit der Touristen beeinträchtigt oder einen erheblichen und irreversiblen Verlust an Geld oder Wert ihres Eigentums darstellt.

Die Verweigerung oder Behinderung der Tätigkeit der Fremdenverkehrskontrolle, die so weit geht, dass die Ausübung der ihr gesetzlich oder vorschriftsmäßig zugewiesenen Aufgaben verhindert wird, oder die Bereitstellung falscher Informationen oder Dokumente an sie

7) Die Verweigerung oder Behinderung der in den Artikeln 24.1 und 32.4 vorgesehenen Überprüfung, wenn der Zugang zu den Einrichtungen verhindert wird oder die Überprüfung aller Anforderungen, die nach den geltenden Vorschriften für die Ausübung der Tätigkeit oder den Betrieb der touristischen Einrichtungen oder deren Einstufung erforderlich sind, und insbesondere derjenigen, die die Gesundheit und Sicherheit der touristischen Nutzer betreffen, unmöglich gemacht wird

8) Angriffe und Handlungen, die dem touristischen Image der Kanarischen Inseln oder eines ihrer Fremdenverkehrsorte schaden, die Verstöße gegen die Fremdenverkehrsgesetze oder sektorale Gesetze darstellen. Als Angriffe oder Handlungen, die das touristische Image der Kanarischen Inseln oder eines ihrer Fremdenverkehrsorte verfälschen, schädigen, schwächen oder verschlechtern, gelten.

9) Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen über den Grundsatz der Einheitlichkeit der Nutzung von Beherbergungsbetrieben.

10) Falsche Angaben in verantwortungsvollen Erklärungen, wenn sie sich auf Daten beziehen, die die Gesundheit und Sicherheit von Touristen ernsthaft beeinträchtigen. Es wird davon ausgegangen, dass die Unwahrheit die Sicherheit von Touristen beeinträchtigt, wenn sie sich auf die Einhaltung von Vorschriften zum Brandschutz, zur Sicherheit von Gebäuden und Räumlichkeiten und zu den Hygiene- und Sicherheitsbedingungen von Industrie-, Sport- oder Unterhaltungseinrichtungen bezieht oder sich darauf bezieht, so dass diese Unwahrheit zu der versteckten Risikosituation führt, die durch die verletzten Vorschriften vermieden werden soll.

(11) Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Renovierung von Gebäuden innerhalb der vorgeschriebenen Fristen, wenn dies in den Bestimmungen der Anordnungs- und Planungsinstrumente vorgesehen ist.

12) Die Verletzung oder Änderung der notwendigen und entscheidenden Bedingungen für die Ausübung der touristischen Tätigkeit, die die Voraussetzung für die entsprechende Genehmigung oder Vorankündigung waren.

13) Verstoß gegen die Verpflichtung, die im Bebauungsplan festgelegte Nutzung einzuhalten, indem ein Beherbergungsbetrieb zu Wohnzwecken ausgewiesen wird

14) Berufsausübung unter Verletzung der touristischen Vorschriften

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Wenn Sie Ihr Ferienhaus auf den Kanarischen Inseln gesetzeskonform betreiben wollen, müssen Sie unbedingt die Lizenz für eine vivienda vacacional erwerben. Klicken Sie auf den untenstehenden Link, um das offizielle Antragsverfahren zu starten und sicherzustellen, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

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ABZUGSFÄHIGE AUSGABEN VIVIENDA VACACIONAL

WIE HOCH SIND DIE STEUERABZÜGE FÜR DIEJENIGEN, DIE EIN FERIENHAUS MIT EINER REGULÄREN VIVIENDA VACACIONAL LIZENZ AUF DEN KANARISCHEN INSELN BESITZEN?

Viele Menschen stellen mir diese Frage bei telefonischen oder persönlichen Gesprächen, daher habe ich mich entschlossen, sie im Folgenden zusammenzufassen, um Klarheit zu schaffen.

VERSCHIEDENE HILFSMITTEL

Ausgaben, die für die Versorgungseinrichtungen Ihres Vivienda Vacacional-Geschäfts anfallen, können als wesentliche Betriebskosten für Ihr Unternehmen abgezogen werden. Diese Ausgaben umfassen in der Regel Stromrechnungen, Wasserrechnungen, Internetverbindungskosten….aber nicht beschränkt auf.

NORMALE GEBÄUDEVERWALTUNGSKOSTEN

Die Kosten für die Verwaltung der Eigentumswohnungen können die Instandhaltung des Gebäudes, in dem sich die Immobilie befindet, die Pflege der Gärten und des Swimmingpools, falls vorhanden, sowie die Führung der Konten durch den Verwalter umfassen, der auf den Kanarischen Inseln sehr häufig von einer Firma vertreten wird.

REINIGUNGSKOSTEN

Reinigungskosten, die von spezialisierten Firmen oder Unternehmen durchgeführt werden, können ebenfalls abgezogen werden. Wenn nämlich professionelle Dienstleistungen für die Reinigung der Wohnung, das Waschen der Wäsche und die Instandhaltung der Wohnung in Anspruch genommen werden, können die entsprechenden Ausgaben als abzugsfähig gelten.

PROVISIONEN VON BUCHUNGS- UND VERWALTUNGSPORTALEN

Natürlich können Sie dann alle Rechnungen für Provisionen von den verschiedenen touristischen Buchungsportalen wie Booking, Airbnb, VRBO und anderen abziehen, die, um Ihnen Sichtbarkeit zu verschaffen, von Ihnen einen Prozentsatz Ihrer Mieteinnahmen verlangen. Dieser Prozentsatz wird auch von jeder Agentur oder Person oder Firma verlangt, die Ihre vivienda vacacional verwaltet (Einchecken, Auschecken, Betreuung der Immobilie und der Touristen, Notfallhilfe, Überwachung der Reinigung und Wartung der Immobilie) und ist ebenfalls steuerlich absetzbar.

VERSICHERUNGSPRÄMIE

Das Gesetz Vivienda vacacional verpflichtet Sie, eine spezielle Versicherung abzuschließen, die Schäden durch Touristen, an Dritten, atmosphärische Schäden oder Schäden am Inhalt der Immobilie für alle Eventualitäten abdeckt. Die Jahresprämie, die Sie für diese Versicherung zahlen, können Sie nach dem Einkommensteuergesetz von Ihrer Steuer für das betreffende Jahr absetzen.  

AUSGABEN FÜR DIE AUSSTATTUNG ODER DIE DOTIERUNG DES GEBÄUDES

Wenn Sie ein Ferienhaus besitzen, gibt es zahlreiche Details, auf die Sie achten müssen, um Ihren Gästen ein angenehmes Erlebnis zu bieten. Von Bad- und Schlafzimmerwäsche, die immer in ausgezeichnetem Zustand, nicht befleckt und von guter Qualität ist, bis hin zu Kleingeräten wie Moka-Kaffeemaschinen, Wasserkochern, Töpfen und Pfannen in verschiedenen Größen und Küchenutensilien, die nicht ruiniert oder rostig sind. Alle Anschaffungen, die Sie für Ihr Unternehmen tätigen, können Ihr Einkommen verbessern und sind steuerlich absetzbar.

SCHNELLES EINGREIFEN UND WARTUNG

Ebenfalls abzugsfähig sind alle Ausgaben für Notfallarbeiten von Fachleuten wie Elektrikern, Klempnern oder ähnlichem sowie kleinere Wartungsarbeiten wie das Streichen von Wänden oder die Reparatur von Schlössern durch einen Schreiner.

DIENSTLEISTUNGEN DRITTER

Für die Verwaltung Ihres Unternehmens benötigen Sie möglicherweise professionelle Dritte, wie z.B. einen Buchhalter, einen Anwalt, eine Immobilienagentur… alle Gebühren dieser Fachleute im Zusammenhang mit Ihrem Ferienhaus sind steuerlich absetzbar.

STEUERN

Grundsteuern, wie die städtische Grundsteuer (IBI) und die Müllabfuhrsteuer (Basura), die eigene Gemeindesteuern sind und die Kosten für Eigentum und Abfallentsorgung decken, können von den persönlichen oder geschäftlichen Steuern abgezogen werden.

TIPP

Um eine genaue Verwaltung Ihrer Ausgaben zu gewährleisten, ist es notwendig, die Rechnungen von Dienstleistern aufzubewahren. Beachten Sie jedoch, dass die Möglichkeit, diese Ausgaben abzuziehen, je nach Anzahl der Tage, an denen Sie Gäste hatten, begrenzt ist.

Bewahren Sie daher unbedingt eine Kopie aller Rechnungen von Immobilien-Dienstleistern und Fachleuten auf, die während des Zeitraums, in dem Sie Ihre Gäste beherbergt haben, oder anderweitig im Zusammenhang mit einer Buchung in Ihrem Ferienhaus tätig waren.

FÜR WEITERE INFORMATIONEN ZÖGERN SIE BITTE NICHT, MICH ZU KONTAKTIEREN

VERWALTUNG VIVIENDA VACACIONAL

Verwaltung eines Ferienhauses auf Gran Canaria: Tipps für eine erfolgreiche Erfahrung

Gran Canaria ist mit seiner Kombination aus schönen Stränden, gemäßigtem Klima und kulturellem Reichtum eines der beliebtesten Reiseziele der Welt. Wenn Sie eine Immobilie auf der Insel besitzen und beschlossen haben, sie als vivienda vacacional (Ferienhaus) zu betreiben, sind Sie auf dem richtigen Weg, das Potenzial des Tourismusmarktes zu nutzen. In diesem Artikel geben wir Ihnen einige wichtige Tipps, damit Sie Ihre vivienda vacacional auf Gran Canaria erfolgreich führen können.

  1. Halten Sie sich an die Vorschriften: Zuallererst ist es wichtig, dass Sie die lokalen Vorschriften für die Verwaltung von Ferienhäusern auf Gran Canaria kennen. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Immobilie bei den zuständigen Behörden anmelden und alle erforderlichen Genehmigungen einholen. Die Einhaltung der Gesetze ist entscheidend, um Strafen zu vermeiden und die Sicherheit und Zufriedenheit Ihrer Gäste zu gewährleisten.
  2. Bereiten Sie Ihr Anwesen vor: Um Gäste anzuziehen und positive Bewertungen zu erhalten, ist es wichtig, dass Ihre vivienda vacacional gemütlich und gut ausgestattet ist. Stellen Sie sicher, dass Sie bequeme Betten, eine saubere Umgebung und alle wichtigen Geräte anbieten. Bieten Sie auch zusätzliche Annehmlichkeiten wie kostenloses Wi-Fi, Kabelfernsehen, eine Waschmaschine und eine voll ausgestattete Küche. Denken Sie auch an kleine Details wie einen örtlichen Reiseführer oder Tipps zu Sehenswürdigkeiten, um Ihren Gästen den Aufenthalt noch angenehmer zu gestalten.
  3. Entwickeln Sie eine Marketingstrategie: Um mit einer vivienda vacacional auf Gran Canaria erfolgreich zu sein, müssen Sie Ihre Immobilie aktiv bewerben. Erstellen Sie eine aufmerksamkeitsstarke Anzeige auf beliebten Online-Buchungsplattformen wie Airbnb, Booking.com oder VRBO. Verwenden Sie hochwertige Fotos, um Ihr Ferienhaus optimal zu präsentieren und seine einzigartigen Eigenschaften zu beschreiben. Nutzen Sie auch die Vorteile sozialer Medien und digitaler Marketingplattformen, um ein größeres Publikum zu erreichen.
  4. Bieten Sie eine gastfreundliche Erfahrung: Als Eigentümer einer vivienda vacacional sollten Sie dafür sorgen, dass sich Ihre Gäste während ihres Aufenthalts willkommen und unterstützt fühlen. Beantworten Sie ihre Fragen und Wünsche umgehend, geben Sie ihnen nützliche Informationen über die Gegend und was sie während ihres Aufenthalts auf Gran Canaria unternehmen können. Sie können auch in Erwägung ziehen, mit professionellen Empfangsdiensten zusammenzuarbeiten, um einen reibungslosen Ablauf für Ihre Gäste zu gewährleisten.
  5. Behalten Sie einen hohen Standard bei: Die Sauberkeit und Instandhaltung Ihrer vivienda vacacional ist entscheidend, um positive Bewertungen zu erhalten und die Treue der Gäste zu stärken. Stellen Sie sicher, dass Sie das Anwesen zwischen den Gästen gründlich reinigen und alle Wartungsprobleme umgehend beheben.

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INSPEKTION DER VIVIENDA VACACIONAL

Als ich heute gegen 13.10 Uhr in der Anlage ‚Maspalomas Lago‘ war, um einen deutschen Touristen in einem der von mir verwalteten Bungalows zu empfangen, sah ich, wie die Polizia Nacional durch die verschiedenen Bungalows ging und sich Notizen machte. Ich ahnte bereits, dass sie mir Fragen stellen würden, sobald sie mit dem Kunden fertig waren. UND SO WAR ES!

Sie fragten mich zunächst, wer ich sei und was ich dort mache, während ich eine Mappe mit Dokumenten und Pos für elektronische Zahlungen in der Hand hielt und den Touristen, die gerade mit ihrem Gepäck angekommen waren, den Bungalow zeigte. Ich erklärte ihnen, dass ich der Inhaber der Agentur PROPERTY FOR SALE GRAN CANARIA bin und dass ich als VIVIENDAS VACACIONALES lizenzierte Immobilien an Touristen verwalte.

An diesem Punkt fragten sie mich nach dem Verfahren, das ich für die Registrierung von Gästen einsetze, und ich habe mit Bravour bestanden! Natürlich musste ich ihnen den Vor- und Nachnamen des Bungalowbesitzers nennen, den Namen, der der Vivienda Vacacional zugewiesen wurde, die bei der Polizei registrierte verantwortliche Person (die in diesem Fall ich bin und die ich nicht an Dritte delegiere), meine persönlichen Daten und die Visitenkarte meiner Agentur als Referenz.

Ich erwarte daher einen Besuch von ihnen im Büro hier in Playa del Ingles im Mercurio-Gebäude, um mehr Informationen über meine Arbeit zu erhalten, und sicherlich auch einen Anruf von ihnen beim Eigentümer des Bungalows, der ebenfalls Gegenstand einer Steuerprüfung sein wird, um zu überprüfen, ob er Steuern auf die Mieteinnahmen zahlt oder nicht. Aber keine Sorge, denn ich kümmere mich persönlich um die Besteuerung der von mir verwalteten Immobilien durch meinen Steuerberater des Vertrauens und bewahre alle Unterlagen auf.

All dies bestätigt nur, dass meine Methode, nach den lokalen Regeln zu arbeiten, die einzig praktikable Methode ist, wenn Sie in das Geschäft mit der Kurzzeitvermietung auf Gran Canaria investieren und arbeiten möchten. Quindi, come dico sempre, fate attenzione nell’affidarvi per la gestione turistica del vostro immobile alla donna delle pulizie o l’amico dell’amico spiantato o il tutto fare di turno per risparmiare sulla commissione e sulle tasse dal costo di un piatto di lenticchie perche non ne vale la pena!

Bei den Kontrollen durch die Steuerbehörde und die nationale Polizei können Sie sehr hohe Strafen zahlen und riskieren, dass Ihre Investition beschädigt wird.

Ist es Ihnen, die Sie mir….ne folgen, das wert, sich auf Leute zu verlassen, die nicht kompetent sind, sondern nur versuchen, über die Runden zu kommen? Denken Sie darüber nach…


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