ABZUGSFÄHIGE AUSGABEN VIVIENDA VACACIONAL
WIE HOCH SIND DIE STEUERABZÜGE FÜR DIEJENIGEN, DIE EIN FERIENHAUS MIT EINER REGULÄREN VIVIENDA VACACIONAL LIZENZ AUF DEN KANARISCHEN INSELN BESITZEN?
Viele Menschen stellen mir diese Frage bei telefonischen oder persönlichen Gesprächen, daher habe ich mich entschlossen, sie im Folgenden zusammenzufassen, um Klarheit zu schaffen.
VERSCHIEDENE HILFSMITTEL
Ausgaben, die für die Versorgungseinrichtungen Ihres Vivienda Vacacional-Geschäfts anfallen, können als wesentliche Betriebskosten für Ihr Unternehmen abgezogen werden. Diese Ausgaben umfassen in der Regel Stromrechnungen, Wasserrechnungen, Internetverbindungskosten….aber nicht beschränkt auf.
NORMALE GEBÄUDEVERWALTUNGSKOSTEN
Die Kosten für die Verwaltung der Eigentumswohnungen können die Instandhaltung des Gebäudes, in dem sich die Immobilie befindet, die Pflege der Gärten und des Swimmingpools, falls vorhanden, sowie die Führung der Konten durch den Verwalter umfassen, der auf den Kanarischen Inseln sehr häufig von einer Firma vertreten wird.
REINIGUNGSKOSTEN
Reinigungskosten, die von spezialisierten Firmen oder Unternehmen durchgeführt werden, können ebenfalls abgezogen werden.
Wenn nämlich professionelle Dienstleistungen für die Reinigung der Wohnung, das Waschen der Wäsche und die Instandhaltung der Wohnung in Anspruch genommen werden, können die entsprechenden Ausgaben als abzugsfähig gelten.
PROVISIONEN VON BUCHUNGS- UND VERWALTUNGSPORTALEN
Natürlich können Sie dann alle Rechnungen für Provisionen von den verschiedenen touristischen Buchungsportalen wie Booking, Airbnb, VRBO und anderen abziehen, die, um Ihnen Sichtbarkeit zu verschaffen, von Ihnen einen Prozentsatz Ihrer Mieteinnahmen verlangen.
Dieser Prozentsatz wird auch von jeder Agentur oder Person oder Firma verlangt, die Ihre vivienda vacacional verwaltet (Einchecken, Auschecken, Betreuung der Immobilie und der Touristen, Notfallhilfe, Überwachung der Reinigung und Wartung der Immobilie) und ist ebenfalls steuerlich absetzbar.
VERSICHERUNGSPRÄMIE
Das Gesetz Vivienda vacacional verpflichtet Sie, eine spezielle Versicherung abzuschließen, die Schäden durch Touristen, an Dritten, atmosphärische Schäden oder Schäden am Inhalt der Immobilie für alle Eventualitäten abdeckt.
Die Jahresprämie, die Sie für diese Versicherung zahlen, können Sie nach dem Einkommensteuergesetz von Ihrer Steuer für das betreffende Jahr absetzen.
AUSGABEN FÜR DIE AUSSTATTUNG ODER DIE DOTIERUNG DES GEBÄUDES
Wenn Sie ein Ferienhaus besitzen, gibt es zahlreiche Details, auf die Sie achten müssen, um Ihren Gästen ein angenehmes Erlebnis zu bieten.
Von Bad- und Schlafzimmerwäsche, die immer in ausgezeichnetem Zustand, nicht befleckt und von guter Qualität ist, bis hin zu Kleingeräten wie Moka-Kaffeemaschinen, Wasserkochern, Töpfen und Pfannen in verschiedenen Größen und Küchenutensilien, die nicht ruiniert oder rostig sind.
Alle Anschaffungen, die Sie für Ihr Unternehmen tätigen, können Ihr Einkommen verbessern und sind steuerlich absetzbar.
SCHNELLES EINGREIFEN UND WARTUNG
Ebenfalls abzugsfähig sind alle Ausgaben für Notfallarbeiten von Fachleuten wie Elektrikern, Klempnern oder ähnlichem sowie kleinere Wartungsarbeiten wie das Streichen von Wänden oder die Reparatur von Schlössern durch einen Schreiner.
DIENSTLEISTUNGEN DRITTER
Für die Verwaltung Ihres Unternehmens benötigen Sie möglicherweise professionelle Dritte, wie z.B. einen Buchhalter, einen Anwalt, eine Immobilienagentur… alle Gebühren dieser Fachleute im Zusammenhang mit Ihrem Ferienhaus sind steuerlich absetzbar.
STEUERN
Grundsteuern, wie die städtische Grundsteuer (IBI) und die Müllabfuhrsteuer (Basura), die eigene Gemeindesteuern sind und die Kosten für Eigentum und Abfallentsorgung decken, können von den persönlichen oder geschäftlichen Steuern abgezogen werden.
TIPP
Um eine genaue Verwaltung Ihrer Ausgaben zu gewährleisten, ist es notwendig, die Rechnungen von Dienstleistern aufzubewahren.
Beachten Sie jedoch, dass die Möglichkeit, diese Ausgaben abzuziehen, je nach Anzahl der Tage, an denen Sie Gäste hatten, begrenzt ist.
Bewahren Sie daher unbedingt eine Kopie aller Rechnungen von Immobilien-Dienstleistern und Fachleuten auf, die während des Zeitraums, in dem Sie Ihre Gäste beherbergt haben, oder anderweitig im Zusammenhang mit einer Buchung in Ihrem Ferienhaus tätig waren.