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Tag: Regeln für kanarische Ferienhäuser

Bußgelder für Ferienhäuser auf den Kanaren (Viviendas Vacacionales)

Einhaltung und Sanktionen: Die Bedeutung der Einhaltung der Vorschriften für kanarische Ferienhäuser (Vivienda Vacacional)

In den letzten Jahren haben die Kanarischen Inseln ihre Position als eines der begehrtesten Reiseziele der Welt gefestigt und ziehen dank ihres milden Klimas, ihrer spektakulären Naturschönheiten und ihres breiten Spektrums an Freizeitaktivitäten Millionen von Besuchern an. Dieser wachsende Zustrom von Touristen hat viele lokale Investoren und Eigentümer dazu veranlasst, ihre Häuser in Viviendas Vacacionales (Ferienhäuser) umzuwandeln, um von der hohen Nachfrage nach kurzfristigen Unterkünften zu profitieren.

Die Expansion dieses Sektors hat jedoch Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf den Immobilienmarkt und die Lebensqualität der Einheimischen aufkommen lassen, ebenso wie die Notwendigkeit, hohe Sicherheits- und Servicestandards für Touristen aufrechtzuerhalten. Als Antwort auf diese Herausforderungen haben die kanarischen Behörden eine Reihe von Vorschriften zur Regelung der Nutzung von viviendas vacacionales eingeführt. Diese Vorschriften legen nicht nur die Anforderungen fest, die für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich sind, sondern sehen auch strenge Sanktionen für diejenigen vor, die sich nicht an die Regeln halten.

In meinem Artikel habe ich die Strafen, die das Gesetz für Verstöße gegen die Vorschriften für viviendas vacacionales vorsieht, im Detail analysiert. Diese Strafen variieren je nach Schwere der Verstöße und können zu erheblichen Konsequenzen für die Eigentümer führen, darunter hohe Geldstrafen, Aussetzung der Aktivitäten und in den schwerwiegendsten Fällen die dauerhafte Schließung des Betriebs. Die Strafen sind in drei Hauptkategorien unterteilt: milde Strafen, schwere Strafen und sehr schwere Strafen, die jeweils die Art und Schwere des begangenen Verstoßes widerspiegeln.

Leichte Strafen mit Geldbußen von bis zu 1.500 EUR werden in der Regel für geringfügige Verstöße wie das Fehlen von obligatorischen Informationshinweisen oder geringfügige Mängel bei den angebotenen Dienstleistungen verhängt. Schwere Strafen mit Geldbußen von bis zu 30.000 EUR beziehen sich auf schwerwiegendere Verstöße wie das Fehlen einer angemessenen Infrastruktur oder irreführende Werbung. Sehr schwerwiegende Sanktionen mit Geldbußen von bis zu 300.000 Euro und der Aussetzung der Tätigkeit für längere Zeit sind schließlich den schwersten Verstößen vorbehalten, wie dem Bau von Anlagen ohne Genehmigung oder der Fälschung von Dokumenten.

Dieser Überblick über Sanktionen verdeutlicht, wie wichtig ein verantwortungsvolles und gesetzeskonformes Management von viviendas vacacionales ist. Für Investoren und Eigentümer ist es von entscheidender Bedeutung, die rechtlichen Auswirkungen ihrer Aktivitäten vollständig zu verstehen und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die lokalen Gesetze einzuhalten. Nur so lassen sich hohe Strafen vermeiden und der langfristige Erfolg des Tourismusgeschäfts sicherstellen.

Durch eine gründliche Kenntnis der Vorschriften und ein ständiges Engagement für deren Einhaltung können sich die Eigentümer von viviendas vacacionales nicht nur vor rechtlichen Konsequenzen schützen, sondern auch einen positiven Beitrag zur lokalen Wirtschaft leisten, indem sie den Touristen ein sicheres und hochwertiges Erlebnis auf den schönen Kanarischen Inseln bieten.

EINE GERINGE STRAFE VON BIS ZU 1.500 EURO

1) Zugang zu oder Ausübung von nicht reglementierten touristischen Aktivitäten gemäß den Vorschriften unter Verstoß gegen die in Artikel 13.2 a) festgelegte Offenlegungspflicht.

2) Das Fehlen von Anzeigen, Plaketten, Schildern oder Informationen, die in der Öffentlichkeit sichtbar sein müssen, die Weigerung, diese zur Verfügung zu stellen oder jede Form der Verschleierung.

3) Unhöfliche Behandlung von Kunden.

4) Verhaltensweisen, die das Auskunftsersuchen abschrecken.

5) Geringfügige Mängel bei der Erbringung von Dienstleistungen, bei der Dekoration der Einrichtungen und beim Betrieb oder der Sauberkeit der Räumlichkeiten, Einrichtungen und Ausstattungen oder bei der Hygiene und dem Anstand des Personals, die für die Nutzer eine Belästigung darstellen.

6) Das Versäumnis, Rechnungen in Übereinstimmung mit den Vorschriften zu erstellen oder Kopien der ausgestellten Rechnungen aufzubewahren.

7) Handlungen oder Unterlassungen, die im Rahmen der Inspektion oder technischen Überprüfung lediglich zu einer Verzögerung bei der Erfüllung der Informations- und Meldepflichten führen.

8) Alle anderen Verstöße, die zwar als schwerwiegend eingestuft werden, aber aufgrund des fehlenden Vorsatzes, der Art, des Anlasses oder der Umstände nicht in Betracht kommen, und insbesondere schwerwiegende Verstöße, wenn festgestellt wird, dass die Rechtmäßigkeit sofort wiederhergestellt wurde, ohne dass die Rechte der Nutzer beeinträchtigt wurden, oder wenn die Rechtmäßigkeit nach der Feststellung der in Artikel 76 Nummern 1 und 3 vorgesehenen Verstöße durch die Zwischenprüfung innerhalb der von der Zwischenprüfung gesetzten Frist entsprechend dem Umfang und der Art der Verstöße und der Verjährungsfrist der Verstöße wiederhergestellt wird.

9) Nichtvorlage des Berichts über die technische Inspektion von Fremdenverkehrseinrichtungen innerhalb der vorgeschriebenen Frist

10) Versäumnis, dem Grundbuchamt fristgerecht die tatsächliche Nutzung des Ferienhofs mitzuteilen.

Bei geringfügigen Verstößen wird eine Verwarnung ausgesprochen, wenn es nicht zu einer Wiederholung kommt und eine Geldstrafe nicht als angemessen erachtet wird.

EMPFINDLICHE STRAFE ZWISCHEN€ 1.501 UND€ 30.000

Vorübergehende Aussetzung der Tätigkeit oder Berufsausübung: von einem Tag bis zu sechs Monaten Aussetzung im Wiederholungsfall.

1) Das Fehlen der vorgeschriebenen Einrichtungen, Anlagen oder Dienstleistungen gemäß den touristischen Vorschriften oder deren unzureichender Zustand oder Betrieb.

2) Offensichtliche und weit verbreitete Mängel bei der Erbringung von Dienstleistungen, der Ausstattung der Einrichtungen und dem Betrieb oder der Sauberkeit der Räumlichkeiten, Einrichtungen und Geräte sowie die Verletzung der in Artikel 17.2 dieses Gesetzes festgelegten Pflichten.

3) Die Missachtung von Worten, Handlungen oder Unterlassungen gegenüber dem touristischen Nutzer.

4) Das Fehlen von obligatorischen Beschwerdeformularen, die Nichtbereitstellung dieser Formulare für Kunden oder die nicht zeitnahe und korrekte Bearbeitung von Beschwerden

5) Das Nichtausstellen von Rechnungen für erbrachte Dienstleistungen oder die Nichtzustellung von Rechnungen an den Reisekunden

6) Die Beauftragung von Personal, das nicht über die erforderlichen Titel oder Qualifikationen verfügt, um die geforderten Dienstleistungen zu erbringen.

7) Behinderung oder Widerstand gegen die Arbeit der Touristeninspektion, sofern diese nicht behindert wird.

8) Das Nichterscheinen von Arbeitgebern oder deren Vertretern bei Vorladungen durch die Tourismusinspektoren gemäß den in diesem Gesetz festgelegten Verfahren

9) Das Fehlen oder die Nichtbereitstellung des Inspektionsbuchs, wenn ein Standard dies vorschreibt.

10) Behinderung oder Widerstand gegen die von der Tourismusbehörde gemäß Artikel 24.1 und 32.4 durchgeführten Überprüfungsmaßnahmen, die nicht so weit gehen, dass sie verhindert werden, sofern sie nicht unter Nummer 6 des vorstehenden Artikels fallen.

11) Irreführende touristische Werbung, irreführende Angebote oder jegliche Form von Suggestion, die eine höhere Qualität von Einrichtungen oder Dienstleistungen suggeriert, als tatsächlich der Fall ist.

12) Die Verwendung von aggressiven Werbesystemen, die die Ruhe der Touristen stören, im Sinne von Artikel 19.1 dieses Gesetzes.

13) Überbuchung, die zu einem Übermaß an Buchungen führt, das nicht bewältigt werden kann, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass die in den Punkten 2 und 3 des Artikels 37 dieses Gesetzes genannten Anforderungen erfüllt wurden und dass der Aufenthalt für den touristischen Nutzer zufriedenstellend war.

14) Verstoß gegen die Regeln für Sitzplatzreservierungen und Stornierungen sowie Nichterbringung einer vereinbarten Leistung, wenn dies einen offensichtlichen Nachteil für den Kunden mit sich bringt.

15) Berufsausübung unter Verstoß gegen die Vorschriften über die Erbringung von touristischen Dienstleistungen.

16) Falsche Angaben in früheren Mitteilungen und verantwortliche Erklärungen in Fällen, die nicht unter Abschnitt 9 des vorhergehenden Artikels fallen.

17) Verstoß gegen die in diesem Gesetz festgelegten Verpflichtungen zur Aufrechterhaltung der Qualität der Einrichtungen.

18) Als sehr schwerwiegend eingestufte Verstöße, die aus Gründen des Vorsatzes, der Art, des Anlasses oder der Umstände nicht als solche betrachtet werden sollten.

19) Nichtvorlage des Berichts über die technische Inspektion von Fremdenverkehrseinrichtungen, die bereits für die Begehung eines Verstoßes gemäß Artikel 77.9 dieses Gesetzes bestraft worden sind.

20) Verstoß gegen die Bestimmungen über Zugangsbeschränkungen zu den Beherbergungsbetrieben aus Gründen der öffentlichen Gesundheit.

SEHR HOHE STRAFE VON 30.001 BIS 300.000 EURO

1) Der Bau, die Erweiterung, die Sanierung, die Umgestaltung oder die Eröffnung von Beherbergungsbetrieben unter Verstoß gegen die in Artikel 13.2 a) festgelegten Verpflichtungen.

2) Der Bau, die Erweiterung, die Sanierung, die Reform oder die Eröffnung von Beherbergungsbetrieben ohne Genehmigung, wenn durch Gesetz oder Verordnung Grenzen oder Beschränkungen für die Schaffung neuer Beherbergungsbetriebe aus Gründen des Umweltschutzes oder der Raumplanung festgelegt sind, insbesondere wenn solche Beschränkungen durch die Raumplanung auf der Grundlage der Tragfähigkeit der Inseln gerechtfertigt sind, wie in Artikel 24.2 dieses Gesetzes festgelegt.

3) Aufnahme oder Ausübung reglementierter touristischer Tätigkeiten durch Nichteinhaltung der Meldepflicht gemäß Artikel 13.2 a); sowie durch Nichteinholung der Genehmigungen gemäß Artikel 13.2 b) und g)

4) Das Versäumnis, eine Haftpflichtversicherung gemäß den Bestimmungen der geltenden Vorschriften abzuschließen oder aufrechtzuerhalten.

5) Nichteinhaltung der touristischen Standards in Bezug auf Dichte, Infrastruktur oder Service in den Beherbergungsbetrieben.

6) Das Versäumnis, eine Dienstleistung wie zwischen den Parteien vereinbart zu erbringen, wenn dies zu einem schweren Schaden für den Nutzer führen würde.

Ein Schaden wird als schwerwiegend angesehen, wenn er die Gesundheit oder Sicherheit der Touristen beeinträchtigt oder einen erheblichen und irreversiblen Verlust an Geld oder Wert ihres Eigentums darstellt.

Die Verweigerung oder Behinderung der Tätigkeit der Fremdenverkehrskontrolle, die so weit geht, dass die Ausübung der ihr gesetzlich oder vorschriftsmäßig zugewiesenen Aufgaben verhindert wird, oder die Bereitstellung falscher Informationen oder Dokumente an sie

7) Die Verweigerung oder Behinderung der in den Artikeln 24.1 und 32.4 vorgesehenen Überprüfung, wenn der Zugang zu den Einrichtungen verhindert wird oder die Überprüfung aller Anforderungen, die nach den geltenden Vorschriften für die Ausübung der Tätigkeit oder den Betrieb der touristischen Einrichtungen oder deren Einstufung erforderlich sind, und insbesondere derjenigen, die die Gesundheit und Sicherheit der touristischen Nutzer betreffen, unmöglich gemacht wird

8) Angriffe und Handlungen, die dem touristischen Image der Kanarischen Inseln oder eines ihrer Fremdenverkehrsorte schaden, die Verstöße gegen die Fremdenverkehrsgesetze oder sektorale Gesetze darstellen. Als Angriffe oder Handlungen, die das touristische Image der Kanarischen Inseln oder eines ihrer Fremdenverkehrsorte verfälschen, schädigen, schwächen oder verschlechtern, gelten.

9) Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen über den Grundsatz der Einheitlichkeit der Nutzung von Beherbergungsbetrieben.

10) Falsche Angaben in verantwortungsvollen Erklärungen, wenn sie sich auf Daten beziehen, die die Gesundheit und Sicherheit von Touristen ernsthaft beeinträchtigen. Es wird davon ausgegangen, dass die Unwahrheit die Sicherheit von Touristen beeinträchtigt, wenn sie sich auf die Einhaltung von Vorschriften zum Brandschutz, zur Sicherheit von Gebäuden und Räumlichkeiten und zu den Hygiene- und Sicherheitsbedingungen von Industrie-, Sport- oder Unterhaltungseinrichtungen bezieht oder sich darauf bezieht, so dass diese Unwahrheit zu der versteckten Risikosituation führt, die durch die verletzten Vorschriften vermieden werden soll.

(11) Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Renovierung von Gebäuden innerhalb der vorgeschriebenen Fristen, wenn dies in den Bestimmungen der Anordnungs- und Planungsinstrumente vorgesehen ist.

12) Die Verletzung oder Änderung der notwendigen und entscheidenden Bedingungen für die Ausübung der touristischen Tätigkeit, die die Voraussetzung für die entsprechende Genehmigung oder Vorankündigung waren.

13) Verstoß gegen die Verpflichtung, die im Bebauungsplan festgelegte Nutzung einzuhalten, indem ein Beherbergungsbetrieb zu Wohnzwecken ausgewiesen wird

14) Berufsausübung unter Verletzung der touristischen Vorschriften

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