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Kategorie: Modell 210

Modell 210 auf den Kanarischen Inseln: Was ist das und wofür ist es gut?

Das Formular 210 auf den Kanaren ist ein unverzichtbares Steuerdokument für alle, die ein wirtschaftliches Interesse an den Kanarischen Inseln haben, insbesondere wenn sie nicht ansässig sind. Obwohl die Kanaren zu Spanien gehören, genießen sie einen besonderen Steuerstatus, der sie zu einem attraktiven Ziel für Investoren und Immobilienbesitzer macht. Das Verständnis des Formulars 210 und seiner Verwendung ist unerlässlich, um rechtliche Probleme zu vermeiden und eine ordnungsgemäße steuerliche Verwaltung der eigenen Aktivitäten zu gewährleisten.

Was ist Modell 210?

Das Modell 210 ist ein spanisches Steuerformular, das für die Erklärung und Zahlung von Steuern auf das Einkommen von nicht in Spanien ansässigen Personen verwendet wird. Seine Hauptfunktion besteht darin, den Steuerbehörden die Erhebung von Steuern auf das Einkommen natürlicher oder juristischer Personen zu ermöglichen, die nicht in Spanien ansässig sind, aber auf dem spanischen Staatsgebiet Einkommen erzielen, einschließlich des auf den Kanarischen Inseln erzielten Einkommens.

Die wichtigsten Merkmale des Modells 210:

  • Empfänger: Modell 210 gilt für alle nicht in Spanien ansässigen natürlichen und juristischen Personen, die Einkünfte aus Quellen auf den Kanarischen Inseln beziehen. Dazu gehören Einkünfte aus Immobilien, Geschäftstätigkeiten oder Investitionen.
  • Einkommensarten: Dieses Modell deckt verschiedene Einkommensarten ab, darunter Mieteinnahmen aus Immobilien, Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Immobilien, Zinseinkünfte, Dividenden und andere Arten von Einkünften aus wirtschaftlichen Aktivitäten auf den Kanarischen Inseln.
  • Häufigkeit: Die Erklärung kann je nach Art des Einkommens vierteljährlich oder jährlich eingereicht werden. Für Mieteinnahmen beispielsweise ist in der Regel eine vierteljährliche Erklärung erforderlich, während andere Einkommensarten jährlich erklärt werden können.

Wozu dient das Modell 210?

Das Formular 210 dient mehreren Zwecken im Zusammenhang mit der Besteuerung des Einkommens von Nicht-Residenten auf den Kanarischen Inseln. Einige der wichtigsten Zwecke sind:

1. Zahlung von Steuern auf das Einkommen von Nicht-Residenten

Das Modell 210 wird hauptsächlich für die Zahlung von Steuern auf das von Nicht-Residenten erzielte Einkommen verwendet. Obwohl die Kanaren einen besonderen Steuerstatus haben, folgen sie in Bezug auf die Besteuerung des Einkommens von Nicht-Residenten immer noch dem spanischen Steuerrecht. Das bedeutet, dass jeder, der auf den Kanaren ein Einkommen erzielt, obwohl er nicht ansässig ist, dieses erklären und die entsprechenden Steuern zahlen muss.

Ein ausländischer Staatsbürger, der beispielsweise ein Haus auf den Kanarischen Inseln besitzt und es im Laufe des Jahres vermietet, muss seine Mieteinnahmen erklären und die entsprechenden Steuern über das Formular 210 entrichten.

2. Einhaltung von Steuern und Gesetzen

Die korrekte Einreichung des Formulars 210 ist für die Einhaltung der spanischen Steuergesetze unerlässlich . Die Nichteinhaltung der Steuererklärungspflichten kann zu finanziellen und rechtlichen Sanktionen führen. Die Einreichung dieses Formulars stellt sicher, dass Nicht-Residenten das spanische Steuerrecht einhalten und vermeidet so mögliche Probleme mit derspanischen Steuerbehörde (Agencia Tributaria).

3. Immobilienverwaltung auf den Kanarischen Inseln

Ein häufiger Fall, in dem das Formular 210 verwendet wird, ist die Verwaltung von Immobilien. Nicht-Residenten, die Immobilien auf den Kanarischen Inseln besitzen, müssen Mieteinnahmen aus diesen Immobilien oder in einigen Fällen auch vermeintliche Einnahmen aus nicht vermieteten Immobilien angeben. Dieses Modell ermöglicht die Berechnung und Zahlung der entsprechenden Steuer auf diese Einkünfte.

4. Erklärung von Kapitalgewinnen

Wenn ein Gebietsfremder eine Immobilie auf den Kanarischen Inseln verkauft, muss er den erzielten Kapitalgewinn mit dem Formular 210 angeben. Der Kapitalgewinn ist die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Kaufpreis, und auf diese Differenz wird eine Steuer erhoben. Es ist wichtig, diese Transaktionen korrekt zu deklarieren, um Strafen zu vermeiden und mögliche Rückerstattungen von zu viel gezahlten Steuern zu erhalten.

Neu 2024: Formular 210 für Nicht-Residenten ändert sich

Ab dem 1. Januar 2024 hat die spanische Steuerbehörde wichtige Änderungen für diejenigen eingeführt, die zwar nicht in Spanien steuerlich ansässig sind, aber Immobilien im Land, einschließlich der Kanarischen Inseln, besitzen und Einkünfte aus touristischen Vermietungen beziehen. Das Formular 210, das für die Erklärung solcher Einkünfte verwendet wird, wird sowohl in seiner Form als auch in der Art und Weise, wie es vorgelegt wird, aktualisiert.

Das ist es, was sich ändert:

✅ 1. die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung

Ab 2024 kann das Formular 210 nur noch online, über die Websiteder Agencia Tributaria, eingereicht werden. Auch für Nicht-Residenten ohne Steuervertreter ist die Papierform abgeschafft worden. Wenn Sie kein spanisches digitales Zertifikat besitzen, wird dringend empfohlen, einen Steuervertreter zu bestellen.

✅ 2. fakultative Jahreserklärung für Mieteinnahmen

Die wichtigste Änderung betrifft die Möglichkeit, Mieteinnahmen zusammenzufassen und einmal im Jahr zu erklären, statt wie bisher vierteljährlich.
Diese Option ist optional, aber nur zulässig, wenn:

  • Alle Einkünfte stammen aus demselben Grundstück;

  • Sie sind vom gleichen Typ (z.B. touristische Vermietungen);

  • Es gilt der gleiche Steuersatz.

Frist: 1. bis 20. Januar des Folgejahres (z. B. Einkommen 2024 → Erklärung bis 20. Januar 2025).
Wenn die Zahlung per Bankeinzug gewünscht wird, wird die Frist auf den 15. Januar vorgezogen.

✅ 3. Automatisierte Prüfungen mit Airbnb, Booking, Vrbo...

Die spanische Steuerbehörde hat automatische Kontrollen mit den wichtigsten Tourismusplattformen aktiviert. Portale wie Airbnb, Booking.com, Vrbo und Co. übermitteln Daten über die von den Eigentümern erzielten Einnahmen direkt an die Steuerbehörden.
Wenn Sie das Formular 210 nicht einreichen, und sei es nur für ein paar Tage, werden die Steuerbehörden dank dieser abgeglichenen Daten davon erfahren.
Das Versäumnis, eine Erklärung abzugeben, kann zu Strafen führen, selbst wenn der Betrag minimal ist.

✅ 4. Abzug von Ausgaben nur, wenn innerhalb der Frist

In der EU ansässige Personen (einschließlich Italiener) können Ausgaben im Zusammenhang mit der Immobilie (Instandhaltung, lokale Steuern, Portalgebühren usw.) absetzen, allerdings nur, wenn die Erklärung rechtzeitig eingereicht wird.

Eine verspätete Einreichung bedeutet, dass Sie das Recht auf diese Abzüge verlieren, was zu einer höheren Besteuerung des Bruttoeinkommens führt.

Strafen für das Versäumnis, das Formular 210 einzureichen

Die Nichteinreichung des Formulars 210 oder die Einreichung mit ungenauen Angaben kann zu Sanktionen seitens der spanischen Steuerbehörden führen. Die Strafen können je nach Schwere des Verstoßes variieren und umfassen Geldbußen, Verzugszinsen und in einigen Fällen auch weitere rechtliche Schritte.

Zusammengefasst

Das Modell 210 ist ein wichtiges Instrument für die steuerliche Verwaltung der Einkünfte von Nicht-Residenten auf den Kanarischen Inseln. Es dient dazu, die verschiedenen Arten von Einkünften, die auf dem Territorium erzielt werden, zu erklären und zu versteuern und so die Einhaltung des spanischen Steuerrechts zu gewährleisten . Ganz gleich, ob es sich um Immobilien, gewerbliche Aktivitäten oder Investitionen handelt, das Modell 210 richtig zu verstehen und anzuwenden ist unerlässlich, um steuerliche und rechtliche Probleme zu vermeiden.

STEUERERKLÄRUNG FÜR NICHT-ANSÄSSIGE AUF DEN KANARISCHEN INSELN

STEUERERKLÄRUNG FÜR NICHT-ANSÄSSIGE AUF DEN KANARISCHEN INSELN

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GRUNDSTEUER AUF DEN KANARISCHEN INSELN FÜR NICHT-RESIDENTEN

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Die Impuesto sobre la Renta de no Residentes (IRNR) ist die Einkommenssteuer für alle, die nicht auf spanischem Staatsgebiet wohnen, aber Einkünfte aus Immobilien auf spanischem Staatsgebiet erzielt haben.

WANN SIE IHRE STEUERERKLÄRUNG ABGEBEN MÜSSEN

WENN SIE EIN NICHT-RESIDENTER EIGENTÜMER SIND, DER IHRE IMMOBILIE AN REISENDE ODER RESIDENTEN VERMIETET
(Der sie an Dritte vermietet)

Mieteinnahmen, d.h. aus Kurzzeitvermietungen oder Langzeitvermietungen, wenn Sie nicht in Spanien ansässig sind, müssen in den ersten zwanzig Kalendertagen der Monate Januar, April, Juli und Oktober mit dem Formular 210 für Einkünfte erklärt werden, deren Anfalldatum in das vorhergehende Kalenderquartal fällt. In diesem Fall müssen Sie auch das Formular 420 und das Formular 425 einreichen.

WENN SIE EIN NICHT-RESIDENTER EIGENTÜMER SIND, DER IHR GRUNDSTÜCK ZUR PERSÖNLICHEN NUTZUNG VERWENDET
(ohne es an Dritte zu vermieten)

Unterstellte Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen: Wenn die Immobilie zu irgendeinem Zeitpunkt des Jahres leer steht, muss das Formular 210 für diesen Zeitraum eingereicht werden. Die Erklärung muss in dem Kalenderjahr abgegeben werden, das auf den Zeitpunkt des Zuflusses folgt.

ERTRÄGE AUS DEM VERKAUF VON IMMOBILIEN

Das Formular 210 muss innerhalb von höchstens drei Monaten nach dem Datum der Übertragung der Immobilie eingereicht werden.

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